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Betriebskriminalität

Summe der Straftaten innerhalb eines Zeitabschnitts, die von Belegschaftsangehörigen innerhalb des Betriebes mit dem Ziel einer individuellen Vorteilsgewinnung (im weitesten Sinn) begangen werden. Der Begriff ist abzugrenzen von den betrieblichen Ordnungsverstössen überwiegend privatrechtlicher Natur (z. B. Unpünktlichkeit, Verstösse gegen Unfallverhütungsvorschriften, Krankfeiern, Arbeitsverweigerung, Verstösse gegen Alkohol- und Rauchverbot), der Wirtschaftskriminalität und der Kundenkriminalität (insb. Warenhausdiebstahl). Erscheinungsformen der Betriebskriminalität sind u.a.: (1) in allen Betriebsbereichen: Diebstahl (Kollegendiebstahl, Personaldiebstahl), Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Sexualdelikte (z,B. Unzucht mit Abhängigen); (2)  im Personalbereich: Gewährung überhöhter Bezüge an Beschäftigte durch wissentlich falsche Einstufung oder falsche Personalbeurteilung, unnötige Überstunden oder Zuschläge; (3)  im Einkauf: Entrichtung erhöhter Preise im Interesse der Erlangung persönlicher Vorteile, verfälschte Qualitätskontrollen; (4)  in der Produktion: Schwarzarbeit während der Arbeitszeit, unberechtigte Inanspruchnahme von Firmenleistungen (z.B. Reparaturen in der Privatwohnung durch Betriebshandwerker), private Inanspruchnahme von Leistungen fremder Firmen (z. B. Bauarbeiten am Privathaus, die dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden), Sachbeschädigung; (5)  in der Verwaltung: unberechtigte Inanspruchnahme von Post- und Fernmeldeein- richtungen, EDV-Manipulation und Unterschlagung im Bereich des Zahlungsverkehrs, unzulässiges Einräumen von Krediten an Mitarbeiter; (6)  im Vertrieb: Unterschlagung von Retouren, Einräumung zu niedriger Preise im Interese der Erlangung persönlicher Vorteile. Es ist davon auszugehen, dass den Strafverfolgungsbehörden nur ein geringer Teil der identifizierten Täter gemeldet wird. Zumeist handelt es sich hierbei um Personen, die entlassen werden sollen. In der Mitarbeiterfluktuation und der Verschlechterung des Betriebsklimas als Folge rigoroser Ermittlungen wird aus Sicht der Betriebsleitung nicht selten ein grösserer Schaden gesehen als in dem Delikt des Beschäftigten.     Literatur: Corner, M., Betrug im Unternehmen. Ein Leitfaden zur Vorbeugung, Hamburg 1987. Karl, H., Betriebskriminalität oder schädigende Ordnungswidrigkeiten?, in: BFuP, 27. Jg. (1975), S. 446 ff. Von zur Mühlen, R., Ausgewählte Probleme der Betriebskriminalität, in: BFuP, 37. Jg. (1985), S. 43 ff.

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