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bewusste Auswahl

nicht-zufällige Auswahl

Die Stichprobenbildung erfolgt nicht auf Basis des Zufallsprinzips, die Erhebungseinheiten werden vielmehr gezielt unter Berücksichtigung von sachrelevanten Merkmalen ausgewählt. Hierbei werden folgende Vorgehensweisen differenziert:
(1) Quotenauswahl: Es werden Quoten (relative Häufigkeiten) der möglichen Merkmalsausprägungen bei jedem erhebungsrelevanten Merkmal entsprechend der Ver­teilung in der   Grundgesamtheit vorgegeben. Die Auswahl der zu befragenden Personen erfolgt ge­zielt gemäss dieser Quotenvorgaben.
(2) Auswahl nach dem Konzentrationsprinzip: Es erfolgt eine Be­schränkung auf jene Elemente der Grundgesamtheit, die eine besondere Bedeutung und einen hohen Erklärungsbeitrag haben (z.B. führende Grossbetriebe).
(3) Typische Auswahl: Nach freiem Ermessen werden jene Elemente der Grundgesamtheit ausgewählt, welche besonders typisch bzw. charakteris­tisch für diese erscheinen. Siehe auch   Marktforschungsmethoden (mit Literaturangaben).

bei Teilerhebungen (Stichproben) anwend­bares Auswahlverfahren, bei dem im Ge­gensatz zur Zufallsauswahl der Untersu­chungsleiter darüber entscheidet, welche Einheiten in die Stichprobe gelangen. Eine mathematische Bestimmung der Repräsen­tanz und Vertrauensbereiche ist damit nicht möglich. Trotzdem haben bewusste Aus­wahlverfahren in Form des Quotenver­fahrens, der Auswahl nach dem Konzentra­tionsprinzip und der typischen Auswahl in der Praxis große Bedeutung erlangt, da sich gezeigt hat, dass diese Verfahren bei sorgfälti­ger Anlage durchaus ähnliche Ergebnisse er­bringen wie Zufallsstichproben. Allerdings sind bewusste Auswahlverfahren von will­kürlichen, d. h. solchen ohne System, zu un­terscheiden.

Sammelbezeichnung für alle statistischen - Auswahlverfahren, bei denen es im Gegensatz zu den Verfahren der Zufalls­auswahl der bewußten Entscheidung des Unter­suchungsleiters oder der die Erhebung direkt durchführenden Personen (z.B. der Interviewer) überlassen bleibt, wer in die Auswahl einbezo­gen wird und wer nicht. Wegen dieser bewußten Entscheidung, deretwegen nicht jedes Element der Grundgesamtheit dieselbe Chance hat, in die Stichprobe aufgenommen zu werden, sind die Grundsätze der mathematischen - Wahr­scheinlichkeitstheorie nicht anwendbar und folg­lich auch - Vertrauensbereiche (Mutungsinter­valle) bzw. Fehlertoleranzen) nicht berechenbar, Beurteilungsstichprobe.
In der empirischen Sozialforschung und der Marktforschung haben unter den Verfahren der bewußten Auswahl das - Quotenverfahren, die Auswahl nach dem Konzentrationsprinzip und die typische Auswahl die größte Bedeutung. Es handelt sich insgesamt um Auswahlverfahren, bei deren Vorgehen die Auswahl entweder auf­grund von Fachkenntnissen oder Vorstudien bzw. aufgrund der Erfahrung, dass sie eine Grundgesamtheit repräsentativ abbilden, vorge­nommen wird. Von ihnen zu unterscheiden sind die Verfahren der willkürlichen Auswahl (Ge­legenheitsstichproben).

siehe   bewusste Auswahl; siehe auch   Auswahlverfahren und   Zufallsauswahl sowie   Marktforschungsmethoden und   Marktforschung (mit Literaturangaben).

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