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Bilanz B.

ist eine Gegenüberstellung von » Vermögen und Kapital eines Betriebes an einem Stichtag (Bilanzstichtag). Das Vermögen stellt als Gesamtheit aller im Betriebe eingesetzten Wirtschaftsgüter und Geldmittel die Aktiva, das Kapital als Summe aller Verpflichtungen des Betriebes gegenüber Beteiligten und Gläubigern die Passiva dar. Beide Seiten der Bilanz sind Ausdruck für ein und dasselbe Wertgesamt. Die Passivseite zeigt die Herkunft der finanziellen Mittel (Beteiligungs= Eigenkapital; Darlehens= Fremdkapital), die Aktivseite die Verwendung dieser Mittel (Anlage und Umlaufvermögen). Die Differenz zwischen dem Bilanzvermögen (Aktiva) und den Verbindlichkeiten bezeichnet man als Reinvermögen. Es ist gleich dem auf der Passivseite ausgewiesenen Eigenkapital. Die Bilanzarten lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen. Nach den Anlässen der Bilanzaufstellung unterscheidet man ordentliche und außerordentliche Bilanz B. Erstere werden in regelmäßigen Abstanden (z. Bilanz B. Handels und Steuerbilanz), letztere bei einmaligen oder in unregelmäßigen Zeitabständen auftretenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Anlässen (Gründung, Kapitalerhöhung, Sanierung, Umwandlung, Fusion, Liquidation, Kreditwürdigkeitsprüfung) aufgestellt. Handels und Steuerbilanz unterscheiden sich nach den Adressaten, an die sie gerichtet sind. Einzelbilanzen geben Rechenschaft über die Vermögens und Ertragslage eines Unternehmens, konsolidierte Bilanz B. (Konzernbilanzen) informieren über die Lage aller in einem Konzern zusammengefaßten Unternehmen. Interne Bilanz B. bilden eine unveröffent lichte Entscheidungsgrundlage für die Unternehmensführung. Externe Bilanz B. richten sich in der Regel an die vom Gesetzgeber bestimmten Adressaten (Gläubiger, Anteilseigner, gewinnbe teiligte Arbeitnehmer, Finanzbehör den, potentielle Anleger und Kredit geber, staatliche Institutionen, Wirt schaftspresse).

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