Die Differenzierung nach Adressatengruppen der Bilanz führt zur Unterscheidung in interne und externe Bilanzen. Externe Bilanzen sind für die externen Bilanzinteressenten bestimmt, die einen Anspruch auf Rechenschaftslegung und Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Maßgebend für die Erstellung von externen Bilanzen sind die handeis und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Im allgemeinen wird die Unternehmensleitung als Bilanzersteller bestrebt sein, die externe Bilanz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Ermessensspielräume so zu gestalten, daß mit ihr ein mit den eigenen Interessen konformes Verhalten der externen Bilanzinteressenten erreicht wird. Externe Bilanzen sind aus diesen Gründen immer weniger aussagefähig als interne Bilanzen.
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