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Bildungswesen, betriebliches

Das betriebliche Bildungswesen, betriebliches beinhaltet alle 1 Bildungseinrichtungen und angebote, die private oder öffentliche Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Erst und Weiterqualifizierung zur Verfügung stellen. Am und Weiterbildung sind Bereiche der Personalentwicklung, deren Ziel es ist, die individuellen Entwicklungs und Karriereziele der Mitarbeiter mit den Zielen der Organisation nach Erhaltung der Qualifikationen zur Bewältigung der Leistungsanforderungen zu verbinden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Bildungsarbeit sind das Berufsbildungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, das in den §§ 9698 die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Berufsbildung regelt. Die berufliche Ausbildung umfaßt alle Maßnahmen, die dem Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur erstmaligen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vermitteln. Die berufliche Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter mit Berufserfahrung und dient der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Fähigkeiten, sowie der Förderung des beruflichen Aufstiegs. Die berufliche Umschulung hat die Vermittlung von Fähigkeiten zur Ausübung von qualitativ anderen beruflichen Tätigkeiten zum Ziel. Mitarbeiter, die ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können (z. Bildungswesen, betriebliches aus ges und heitlichen oder arbeitsmarktbedingten Gründen) oder wollen, werden für eine andere Tätigkeit ausgebildet. Betriebliche Bildungsmaßnahmen, die nicht zu den Personaientwicklungsmaßnahmen zählen, sind allgemeine Weiterbildungsangebote (Fremdsprachenkurse, allgemeinbildende Kurse), Praktika für Betriebsfremde (z. Bildungswesen, betriebliches Schüler, Studenten).

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