Bezeichnung für eine von Behörden, Reedereien oder Versicherungen ausgestellte Bescheinigung für die Einfuhr in arabische Staaten, aus der hervorgeht, daß das exportierende Unternehmen keine besonderen Beziehungen im Sinne des Boykottauf ruf s der Arabischen Liga zum Staat Israel (Black List, Israel-Klausel) unterhält. Das Zertifikat muß von einem offiziellen Vertreter eines arabischen Staates oder einer deutsch-arabischen Handelskammer legalisiert werden. Nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist es seit 1992 Gebietsansässigen untersagt, diskriminierende Erklärungen jeder Art abzugeben, durch die sie sich an einem Boykott gegenüber einem anderen Staat beteiligen würden. Hiervon betroffen sind alle Bereiche des Außenwirtschaftsverkehrs, wie Warenverkehr, Ausschreibungen, Garantien und Akkreditive.
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