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  spezifische Organisationsform der Unternehmensleitung (Unternehmensverfassung) im angelsächsischen Rechtskreis. In den USA sind für die Ausgestaltung des Board-Systems maßgebend das Recht der Corporations (insb. Aktiengesellschaften) und die Satzung des Unternehmens, die aus der Charter (Gründungsvertrag) und den By-laws (Geschäftsordnung) besteht.   
Die Organe der Corporation bilden:  
(1)  Das Shareholders Meeting - vergleichbar der deutschen Hauptversammlung - als Versammlung der Aktionäre; seine zentralen Aufgaben sind:  
* der Erlaß bzw. die Änderung der By-laws,  
* die Beschlußfassung über außerordentliche Angelegenheiten der Corporation (z.B. Fusion, Auflösung),  
* die Wahl des Board of Directors.  
(2) Der Board of Directors als Geschäftsfüh- rungs- und Kontrollorgan; er vereinigt in sich die Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat der deutschen Aktiengesellschaft. Neben der Vertretung der Corporation nach außen obliegt ihm die:  
*  Wahl und Abberufung der Officers (leitende Angestellte), i.d.R. President, Vice-President, Secretary, Treasurer und Controller,  
* Verwaltung des Vermögens der Corporation im Interesse der Aktionäre,  
*  Formulierung der (langfristigen) Unternehmenspolitik und Kontrolle der Zielerreichung,  
*  Entscheidung über die Gewinnverwendung (Ausschüttung, Thesaurierung),  
*  Berichterstattung an die Aktionäre.  
In der Praxis setzt sich der Board of Directors zusammen aus Inside-Directors (hauptberufliche Manager) und ehrenamtlichen Out- side-Directors, wobei die Geschäftsführung und damit die Macht faktisch von den Inside- Directors ausgeübt wird. Häufig werden für die Geschäftsführung nach Maßgabe der Satzung (Charter, By-laws) Committees (Ausschüsse) gebildet; typische Ausschüsse sind: Executive Committee, Finance Committee, Salary & Bonus Committee und Audit Committee.  
Kritisch wird zum Board-System angemerkt, daß es keine institutionalisierte Fremdkontrolle der Geschäftsführung kennt und Kompetenz und Verantwortung für die Unternehmenspolitik fachlich kompetenten, informierten Insidern und uninformierten Outsidern unsachgemäß gemeinsam zuweist.  
Literatur: Bleicher; K./Leberl, D./Paul, H., Unternehmensverfassung und Spitzenorganisation, Wiesbaden 1989. Vance, St. C., Corporate Leadership, New York u.a. 1983.  
 
 
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