spezifische Organisationsform der Unternehmensleitung (Unternehmensverfassung) im angelsächsischen Rechtskreis. In den USA sind für die Ausgestaltung des Board-Systems maßgebend das Recht der Corporations (insb. Aktiengesellschaften) und die Satzung des Unternehmens, die aus der Charter (Gründungsvertrag) und den By-laws (Geschäftsordnung) besteht.
Die Organe der Corporation bilden:
(1) Das Shareholders Meeting - vergleichbar der deutschen Hauptversammlung - als Versammlung der Aktionäre; seine zentralen Aufgaben sind:
* der Erlaß bzw. die Änderung der By-laws,
* die Beschlußfassung über außerordentliche Angelegenheiten der Corporation (z.B. Fusion, Auflösung),
* die Wahl des Board of Directors.
(2) Der Board of Directors als Geschäftsfüh- rungs- und Kontrollorgan; er vereinigt in sich die Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat der deutschen Aktiengesellschaft. Neben der Vertretung der Corporation nach außen obliegt ihm die:
* Wahl und Abberufung der Officers (leitende Angestellte), i.d.R. President, Vice-President, Secretary, Treasurer und Controller,
* Verwaltung des Vermögens der Corporation im Interesse der Aktionäre,
* Formulierung der (langfristigen) Unternehmenspolitik und Kontrolle der Zielerreichung,
* Entscheidung über die Gewinnverwendung (Ausschüttung, Thesaurierung),
* Berichterstattung an die Aktionäre.
In der Praxis setzt sich der Board of Directors zusammen aus Inside-Directors (hauptberufliche Manager) und ehrenamtlichen Out- side-Directors, wobei die Geschäftsführung und damit die Macht faktisch von den Inside- Directors ausgeübt wird. Häufig werden für die Geschäftsführung nach Maßgabe der Satzung (Charter, By-laws) Committees (Ausschüsse) gebildet; typische Ausschüsse sind: Executive Committee, Finance Committee, Salary & Bonus Committee und Audit Committee.
Kritisch wird zum Board-System angemerkt, daß es keine institutionalisierte Fremdkontrolle der Geschäftsführung kennt und Kompetenz und Verantwortung für die Unternehmenspolitik fachlich kompetenten, informierten Insidern und uninformierten Outsidern unsachgemäß gemeinsam zuweist.
Literatur: Bleicher; K./Leberl, D./Paul, H., Unternehmensverfassung und Spitzenorganisation, Wiesbaden 1989. Vance, St. C., Corporate Leadership, New York u.a. 1983.
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