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Kompetenzen

1. Die den Mitarbeitern eines Unternehmens zur Erfüllung ihrer Aufga­ben übertragenen Rechte und Vollmachten. Da­bei handelt es sich vornehmlich um die Rechte, bestimmte Entscheidungen zu treffen, Arbeiten auszuführen, Anweisungen zu erteilen, Handlun­gen vorzunehmen, Kosten oder Ausgaben zu veranlassen, über Sachen und Werte zu verfü­gen, Verpflichtungen gegenüber Dritten einzuge­hen, Informationen zu geben, Vereinbarungen zu treffen, Unterschriften zu leisten u.a.
Die Ausübung dieser Kompetenzen erfordert in jedem Fall - Entscheidungen. Entscheidungs­befugnisse spielen deshalb eine herausragende Rolle und sind in besonderem Maße mit Ver­antwortung verbunden.

2. Die Fähigkeit, eine bestimmte Funktion erfolg­reich zu erfüllen. Im Management speziell die Fähigkeit zur Erfüllung der Managementfunk­tionen. R. L. Katz nennt drei Schlüssel-Kompe­tenzen (“skills”) als Voraussetzungen für die Erfüllung der Managementfunktionen.
(1) Technische Kompetenz: Sachkenntnis und die Fähigkeit, theoretisches Wissen und Metho­den auf den konkreten Einzelfall anzuwenden. Dies ist die am einfachsten zu vermittelnde Kom­petenz, und die Managementlehre hat sich dem­entsprechend lange auf sie konzentriert.
(2) Soziale Kompetenz: Die Fähigkeit, mit ande­ren Menschen als Mitglied oder als Leiter einer Gruppe effektiv zusammenzuarbeiten. Dazu gehört neben einer grundsätzlichen Koopera­tionsbereitchaft auch die Fähigkeit, das Handeln anderer Menschen zu verstehen und sich in sie hineinzuversetzen. Die soziale Kompetenz eines Managers ist auf mindestens vier Ebenen gefor­dert: auf der Ebene der Kollegen, der unterstell­ten Mitarbeiter, der Vorgesetzten und der Be­zugsgruppen aus der Umwelt.
(3) Konzeptionelle Kompetenz: Die Entwicklung dieser Kompetenz setzt ein grundsätzliches Verständnis des Ge­samtsystems und der Kräfte voraus, die den Lei­stungsprozess in Gang halten. Konzeptionelle Kompetenz verlangt aber auch die Fähigkeit, ein Problem aus verschiedenen Perspektiven zu be­trachten oder allgemeiner in verschiedenen Kate­gorien zu denken. Darüber hinaus verlangt sie das Vermögen, trotz unterschiedlicher Sichtwei­sen einen koordinierten Handlungsvollzug inner­halb und zwischen den Abteilungen sicherzu­stellen.

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