Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Bonifikation

(Konsortialnutzen) Vergütung, welche für die Plazierung von Wertpapieren im Primärmarkt an die Mitgliedsbanken eines Emissionskonsortiums gezahlt wird. Diese Bonifikation kann durch die Mitglieder des Emissionskonsortiums an alle Erstzeichner mit Ausnahme von Privatkunden (Bonifikationssperre) weitergegeben werden.

1. Vergütung für die Konsortialbanken bei Übernahme und dauerhafter öffentlicher Platzierung von Emissionen neu emittierter Wertpapiere. Von dieser Bonifikation können die Konsortialbanken beim Verkauf der Papiere an andere Kapitalsammelstellen einen Teil weitergeben. Da die Bonifikation die Dauerhaftigkeit der Platzierung vergüten soll, wird i. d. R. eine Bonifikationssperrfrist nach dem Emissionstermin festgelegt: Kommen Papiere in dieser Zeit wieder an den Markt, hat die zuständige Konsortialbank die Bonifikation ganz oder zum Teil zurückzuzahlen. Die Höhe der Bonifikation ist abhängig von der Art des Emittenten, der Ausstattung der Wertpapiere, der Marktlage u. a. m. Konsortialnutzen. Vermittlerprovision fr die Unterbringung neu begebener Wertpapiere durch Banken. Daueremittenten schliessen mit platzierenden Instituten oft Bonifikationsabkommen ab. Die Bonifikationssätze werden dabei den Marktbedingungen angepasst (0,5 - 2%), meist in % des Nennwerts (Bonifikationssatz) bemessen. Die Sätze werden in den Konsortialverträgen festgelegt. Die Bonifikationsregelung gilt für reine Vermittlungsgeschäfte als auch für Festübernahmen in Verbindung mit der Platzierung. Es ist üblich, dass die Banken an Grossabnehmer Teile ihrer Bonifikation weitergeben.
2. Bonifikationsabkommen.
3. Bonifizierung.

Vergütung an die Konsortialmitglieder für die Placierung neuer Aktien oder Rentenwerte.

Bedeutet: Vergütung. Mit Bonifikation bezeichnet man einerseits die Bankprovision bei der Neuemission von Wertpapieren und andererseits eine zusätzlich zum Zinssatz bei Spareinlagen gezahlte Vergütung.

Eine zusätzlich zu den Regel­einkünften einer Führungskraft mögliche Vergütung für besondere Leistungen. Vor allem beim Management durch Zielvereinbarung geht die starke Betonung der Ergebnisverantwor­tung mit einem entsprechenden Belohnungs- und Anreizsystem einher. Führungskräfte, die ihre Ziele erfüllen, partizipieren auf allen Stufen an bestimmten Belohnungen wie Statusveränderun­gen, höheren Positionen und eben auch materi­ellen Vergütungen.

Vorhergehender Fachbegriff: Bonex | Nächster Fachbegriff: Bonifikationssperre



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Höferecht | Treuhänder | AIDCAS-Modell

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon