Die
Entgeltfindung im öffentlichen Dienst erstreckt sich auf den Lohn für Arbeiter,
die Vergütung für Angestellte und die Besoldung für Beamte (Bundesbesoldungsgesetz).
Lohn und Vergütung für Arbeiter und Angestellte sind tarifvertraglich
geregelt. Die Angestellten im öffentlichen Dienst werden nach den
Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung des Bundesangestelltentarifs (Anlage
1 a und lb) eingestuft und besoldet. Angestellte sind in die Vergütungsgruppe
einzustufen, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, nicht nur vorübergehend
wahrgenommene Tätigkeit entspricht. Die Vergütungsgruppe ist im Arbeitsvertrag
anzugeben. Nach Bundesangestelltentarif erfolgt eine Differenzierung der
Vergütung entsprechend den abgestuften Anforderungen an den Dienstposten, was
der Praxis der Gehaltsfindung in weiten Bereichen der privaten Wirtschaft
entspricht.
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