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Bundesangestelltentarif

Die
Entgeltfindung im öffentlichen Dienst erstreckt sich auf den Lohn für Arbeiter,
die Vergütung für Angestellte und die Besoldung für Beamte (Bundesbesoldungsgesetz).
Lohn und Vergütung für Arbeiter und Ange­stellte sind tarifvertraglich
geregelt. Die Ange­stellten im öffentlichen Dienst werden nach den
Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsord­nung des Bundesangestelltentarifs (Anlage
1 a und lb) eingestuft und besoldet. Angestellte sind in die Vergütungsgruppe
einzustufen, de­ren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, nicht nur vorübergehend
wahrgenommene Tätig­keit entspricht. Die Vergütungsgruppe ist im Arbeitsvertrag
anzugeben. Nach Bundesange­stelltentarif erfolgt eine Differenzierung der
Vergütung entsprechend den abgestuften An­forderungen an den Dienstposten, was
der Praxis der Gehaltsfindung in weiten Bereichen der privaten Wirtschaft
entspricht.




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