(BGBl). Amtliches Organ zur Verkündung der deutschen Bundesgesetze, Rechtverordnungen, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes usw. (im Teil I) sowie völkerrechtliche Vereinbarungen u. a. (im Teil II). Die deutschen Bundesgesetze ab 1949 sind über folgende Internetadressen einsehbar, kopierbar bzw. auf eigene Datenträger übertragbar. http://wwwiura.uni-sb.de/BGBI http://bgbl.makrolog.de http://www.bundesgesetzblatt.de
Das BGBI der Bundesrepublik Deutschland ist das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene amtliche Verkün-dungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, die gemäß Art. 82 Grundgesetz mit dieser Verkündigung Rechtswirksamkeit erlangen. Rechtsverordnungen können jedoch auch im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht werden.
Das BGBI erscheint in drei Teilen: Teil I enthält alle Bundesgesetze, Rechtsverordnungen von wesentlicher oder dauerhafter Bedeutung, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes mit Gesetzeskraft, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten sowie Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Bundestages und des Bundesrates. Teil II beinhaltet unter anderem völkerrechtliche Vereinbarungen sowie Rechtsvorschriften, die zur Inkraftsetzung oder Durchsetzung dieser Vereinbarungen erlassen wurden, damit zusammenhängende Bekanntmachungen und Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens sowie vertragliche Abmachungen zwischen Bund und Bundesländern. Das aus der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland stammende, noch fortgeltende Bundesrecht wurde gemäß dem Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 im Teil III nach Sachgebieten geordnet neu veröffentlicht. Alle hier bis Ende 1963 nicht erfaßten Rechtsvorschriften sind mit Ablauf des Jahres 1968 außer Kraft getreten.
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