(BGH). Errichtet am 01.10.1950. Sitz: Karlsruhe. Der BGH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (d. h. der Zivil- und Strafrechtspflege), die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird. Der BGH ist – bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Seine Aufgabe besteht deshalb - neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall - v. a. in der Sicherung der Rechtseinheit und der Fortbildung des Rechts. Der BGH ist in 12 Zivilsenate und 5 Strafsenate gegliedert. In Zivilsachen richtet sich die Geschäftsverteilung nach Rechtsgebieten. Den Zivilsenaten sind z. B. zurzeit zugewiesen: dem I. das Urheberrecht, der gewerbliche Rechtsschutz - v. a. das Wettbewerbsrecht - das Speditions-, Lager- und Frachtrecht; dem II. das Gesellschaftsrecht, See- und Binnenschifffahrtsrecht; dem VIII. das Kauf- und Leasingrecht; dem X. das Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Werkvertragsrecht; dem XI. das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie das Darlehensrecht). Dem V. Strafsenat sind die Steuer- und Zollstrafsachen zugeordnet; er hat seit 1997 seinen Sitz in Leipzig. Vgl. Bundesfinanzhof Die Entscheidungen des BGH (und sämtlicher Instanzen) werden in die juris-Rechtssprechungsdatenbank aufgenommen. S. a. Bundesverfassungsgericht. http://www.bundesgerichtshof.de
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