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Bundesfinanzhof (BFH)

Bundesfinanzhof (BFH) heißt das oberste Bundesgericht für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit Sitz in München.

(BFH)


oberstes Bundesgericht im Bereich der Fi­nanzgerichtsbarkeit in der
Bundesrepublik Deutschland. Der BFH entscheidet in zweiter und letzter Instanz
über Revisionen gegen Ur­teile und Beschwerden gegen sonstige Ent­scheidungen
der Finanzgerichte sowie in er­ster Instanz über bestimmte Verwaltungsakte des
Bundesministers der Finanzen. Rechts­grundlage bilden die Finanzgerichtsordnung
vom 6.10. 1965 und das Gesetz zur Entla­stung des BFH i.d.F. vom 22.12. 1989.
Sitz ist München.               






(BFH). Der BFH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Steuer- und Zollsachen. Sitz: München. Er entscheidet als letzte Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit in erster Linie über Abgabeangelegenheiten; also über die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden und sonstigen Bescheiden der Finanzämter und Zollbehörden. Der BFH ist nicht für Steuer- und Zollstrafsachen zuständig; hierüber entscheidet - letztinstanzlich - der Bundesgerichtshof. http://www.bfh.bund.de

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