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Börsenorganisation

Die Aufbauorganisation deutscher Börsen ist sehr komplex, da die Börsen
selbst keine Rechtspersönlichkeit haben, der Gesetzgeber aber eine größere Zahl
von öffentlich-rechtli­chen Börsenstellen vorgesehen hat, wie Börsenvorstand,
Maklerkammer, Zulas­sungsstelle, Börsenschiedsgericht, Ehren­ausschuß (§ 9
Börsengesetz). Daneben haben sich privatrechtliche Börsenstellen gebildet wie
Freiverkehrsausschuß (geregelter Frei­verkehr) und Prüfungskommission (In­siderregeln).
Besonders bedeutsam sind hier auch die jeweils mehreren Börsen dienenden
Börsen-Datenverarbeitungsbetriebe. Sie be­reiten die Abschlußdaten auf und
leiten sie an die Kassen vereine (Wertpapiersammelbank) weiter, die zentrale Aufgaben bei der Erfüllung der Börsengeschäfte wahrneh­men.


Die Koordination der Arbeit dieser Stellen und verschiedener Ausschüsse
des Börsenvor­standes (z.B. für den Devisenhandel) ist Auf­gabe des Präsidiums
des Börsenvorstandes und des Syndikus (Geschäftsführers) der Börse. Da den
Börsengremien privatrechtlich die Rechtsfähigkeit fehlt, abgesehen von der
Maklerkammer, bedarf es einer Person, die im Rechtsverkehr für die Börse steht,
die insb. Dienstverträge mit den Angestellten für die Börsengeschäftsführung
schließt und das Bör­sengebäude unterhält. Diese Person, ein Ver­ein oder die
Industrie- und Handelskammer, nennt man Träger der Börse.


Zur Aufbauorganisation gehört auch die Einteilung der Börse in Marktsegmente, die als Abteilungen
angesehen werden können (Börsensegmente). Der Schwerpunkt bör­senorganisatorischen Bemühens
liegt eindeu­tig bei der Ablauforganisation. Hier geht es vor allem darum,
durch ausgefeilte Organisa­tion den Zeitaufwand für die Ausführung ei­nes
Kundenauftrages zu minimieren und zu­gleich einen hohen Grad an Anlegerschutz
zu gewährleisten.                                    



Literatur: Schmidt, HJSchurig, M.IWelcker, ]., Bank- und Börsenwesen, Bd. 1, München 1981, S.
140, 172. Schmidt,
H., Börsenorganisation zum
Schutz der Anleger, Tübingen 1970.




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