TIR: Transport international routier
Internationaler Zollpassierschein auf der Grundlage des Zollübereinkommens über den grenzüberschreitenden Warentransport von 1975 (TIR-Übereinkom-men). Es ist von allen europäischen und einigen außereuropäischen Staaten unterzeichnet worden. Das Carnet-TIR wird von der ~ International Road Transport Union (IRU) ausgestellt und jeweils von dessen nationalen Verbänden ausgegeben. Es wird im Warenverkehr mit Drittländern benutzt, um einen reibungslosen Transport von der Abgangszollstelle im Exportland bis zur Bestimmungszollstelle im Importland zu ermöglichen. Voraussetzung für die Anwendung des TIR-Verfahrens sind zollsicher hergerichtete Fahrzeuge und Behälter, die zur Beförderung von Waren unter Zollverschluß zugelassen sind, sowie die Stellung einer Bankbürgschaft. In Deutschland wird das Carnet-TIR durch den Bundesverband des Deutschen Güterfernferkehrs e. V. (BDGF) ausgegeben. Mit ihm werden die zu befördernden Waren, nicht aber die Fahrzeuge zollrechtlich abgefertigt. Die Fahrzeuge müssen an Vorder- und Rückseite eine TIR-Tafel mitführen. Beginnt und endet eine Beförderung innerhalb der Gemeinschaft, so darf das Carnet-TIR nicht verwendet werden. Als Ausnahme gilt, wenn der Transport über ein Drittland führt, das nicht in das gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) einbezogen ist.
(TIR). Internationaler Zollpassierschein; zur Erleichterung der Transporte, die ohne Warenumladung (unter Zollverschluss) über eine oder mehrere Grenzen hinweg erfolgen. Die Straßenfahrzeuge oder Behälter sind mit TIR-Tafeln versehen. Der Transport findet von der Abgangzollstelle in einem Land bis zur Bestimmungszollstelle in einem anderen Land statt; dabei muss der Transport auf mindestens einer Teilstrecke auf der Straße erfolgen. Vorteil: Bevorzugte Zollabfertigung an den Grenzübergängen. Der C. TIR-Inhaber muss der Zollbehörde keine Sicherheiten bzw. Zahlungen leisten, da die Spitzenverbände der Fahrzeughalter eine Bürgschaft für die auf den beförderten Waren ruhenden Zollabgaben übernommen haben. Das C. TIR wird von der Internationalen Straßentransport Union (IRU) ausgestellt und von den nationalen Verbänden ausgegeben. Ausgabestellen und Zollbürgen in Deutschland: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung und Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des Internationalen Straßenverkehrs. Das C. TIR ist grundsätzlich nicht innerhalb der EU anwendbar, wenn der Transport innerhalb der Gemeinschaft beginnt und endet. Vgl. Carnet ATA.
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