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Clearing-Stelle

Einrichtung an der Deutschen Terminbörse, die sich bei Vertragsabschluß zwischen Käufer und Verkäufer einschaltet und beiden Beteiligten die Erfüllung des Geschäfts garantiert und Abrechnung erteilt.

(Devisengeschäfte).
(1) allgemein Institution, über die die jeweils hieran angeschlossenen Finanzinsti­tute ihre Transaktionen untereinander abrechnen können.
(2) Speziell Intermediär an Terminbörsen, der bei jedem Kontrakt zwischen die beiden ursprünglichen Vertragspartner tritt und für jeden der beiden Beteiligten die jeweilige Gegenseite übernimmt. Sollte danach einer der beiden Vertragspartner aus mangelnder Solvenz seinen für die Zukunft einge­gangenen Zahlungs- und Lieferungsversprechen nicht nachkommen können, ist dies für den anderen Vertragspartner aufgrund der Mittlerrolle der Clearing-Stelle im Gegensatz zur Situation bei einem au­sserbörslichen Termingeschäft ohne Belang. Die Clearing-Stelle trägt nämlich zum Vorteil der ur­sprünglichen Kontrahenten die Ausfallrisiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Terminge­schäften. Daher führt sie für jeden Kontrahenten ein separates Konto, auf dem laufend Gewinne und Verluste aus dem abgeschlossenen Termingeschäft verbucht werden. Ist ein Kontrahent nicht zum Ausgleich aufgelaufener Verluste in der Lage, so werden zur Vermeidung weiterer Ausfälle seine offe­nen Terminpositionen durch entsprechende Gegengeschäfte zwangsweise glattgestellt. Siehe auch   Währungsmanagement (mit Literaturangaben) und   Futures.

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