Ein Clearing-Vertrag ist eine Sonderform eines Kompensationsgeschäftes. Innerhalb eines Clearing-Vertrages erfolgt jedoch die Kompensation nicht auf Unternehmens-, sondern auf Staatsebene. Es werden staatliche Rahmenvereinbarungen getroffen, innerhalb derer Unternehmen beider Länder individuelle Geschäfte tätigen können, die auf Verrechnungskonten ausgeglichen werden. Der jeweilige Exporteur erhält seine Bezahlung in inländischer Währung (vgl. Jahrmann, 1998, S. 69). Derartige Geschäfte sind in der Regel bei Staatshandelsund Entwicklungsländern relevant. Im Rahmen eines als Swing bezeichneten Toleranzbereichs können auch befristete einseitige Überziehungen der Verrechnungskonten vereinbart werden (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 267).
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