Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe
Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe.
Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)
Council for Mutual Economic Assistance; Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Der RGW wurde 1949 von den osteuropäischen Staaten Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, UdSSR, Ungarn, Mongolische Volksrepublik und Tschechoslowakei als Gegenstück zur OECD gegründet. Später traten die DDR, Kuba, Nordkorea (als Beobachter) und Vietnam bei. 1991 wurde der RGW aufgelöst. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählten die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Koordination der Wirtschaftsplanung und die Arbeitsteilung der Mitgliedstaaten.
(Abkürzung für Council for Mutual Economic Aid=Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, RGW). Internationale Organisation der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Eingliederung der kommunistischen Staaten. Sie wurde 1949 in Moskau als Gegenstück zum Marshall-Plan und zur OEEC (Vorläuferin der OECD) gegründet. Ziele sind: planmäßiges Wachstum der Volkswirtschaften, Forcierung der Industrie, Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie eine »sozialistische« ökonomische Integration. Mitglieder: UdSSR, Bulgarien, DDR, CSSR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien und Ungarn. Assoziiert ist Jugoslawien. Albanien ist 1962 ausgetreten.
Siehe auch: Council for Mutual Economic Assistance.
Abk. für Council for Mutual Economic Assistance (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe).
Abk. für Council for Mutual Economic Assistance.
Abk. für Council for Mutual Economic Assistance (CMEA), gegr. 25.
1. 1949 als Reaktion auf den Marshall-Plan sowie die Gründung der OEEC (Europäischer Wirtschaftsrat). Mit Jahresbeginn 1991 wurde das COMECON aufgelöst. Sitz der Organisation war Moskau, mit zuletzt (1990) 10 Vollmitgliedsländern. Zusätzlich Sonderabkommen und Länder mit Beobachterstatus. Organe: Ratstagung als oberstes Organ, Exekutivkomitee als Vollzugsorgan, Sekretariat des Rates mit Sekretär und Stellvertretern. Seit 1959 von den Vereinten Nationen als internationale Organistion anerkannt. Art. 1 des COMECON garantierte die volle Souveränität der Mitgliedsstaaten. Eine überstaatliche Planung im COMECON wurde von den kleineren Mitgliedstaaten in Hinblick auf eine mögliche Vormachtstellung der UdSSR abgelehnt. Die Koordination der Produktionsplanung geschah zögernd und mangelhaft, die der Außenhandelsbeziehungen erfolgte fast ausschließlich auf bilaterale Weise. Der intranationale Handel zwischen den COMECON-Ländern betrug etwa 6% des Welthandelsvolumens, obwohl diese Länder etwa 30% des Weltsozialproduktes erstellten. Die Austauschprobleme beruhten v.a. auf dem Fehlen konvertierbarer Währungen. Die Einführung einer Verrechnungseinheit (Transfer-Rubel) gelang nur unvollkommen. Zwischen den COMECON-Ländern existieren sehr unterschiedliche Preisstrukturen, dem Wechselkurssystem fehlte eine reale marktwirtschaftlich orientierte Bezugsbasis.
Literatur: Amelung T., Wirtschaftsgemeinschaften, in: Macharzina K.; Welge, M. K. (Hrsg.), Handwörterbuch Export und Internationale Unternehmung, Sp.2285-2293. Banks, AS. (Hrsg.), Political Handbook of the World, New York 1986. Knirsch P., COMECON, in: HdWW, Bd. 2, Stuttgart u. a. 1980, S. 81 ff.
Council for Mutual Economic Aid - Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe
(Council for Mutual Economic Aid)
Dieser Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde von osteuropäischen Ländern 1949 als Gegenstück zur OEEC, jetzt OECD, als Institution mit Sitz in Moskau gegründet. Aufgaben u. a.:
Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, Koordination der Wirtschaftsplanung, Organisation der Arbeitsteilung innerhalb der beteiligten Staaten. Mitglieder waren: Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn, DDR, Kuba, Mongolische Volksrepublik. Jugoslawien war assoziiertes Mitglied.
Im Zusammenhang mit der politischen Umgestaltung der osteuropäischen Staaten ab 1989/90 hat diese Institution ihre Bedeutung verloren und wurde 1991 aufgelöst.
Abk. f. (engl.) Council for mutual economic assistance; Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe.
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