Kommerzielle Referenzzinssätze sind die Mindestzinssätze zu denen ECA-gedeckte Finanzierungen (ECA bedeutet Export Credit Agency) zur Exportfinanzierung gewährt werden dürfen. Sie werden von den Unterzeichnerländern der OECD-Konsensusregeln festgelegt, wobei im Normalfall die Renditen einer Regierungsanleihe mit fünfjähriger Laufzeit im jeweiligen Mitgliedsland zuzüglich einer Marge von 1 % p.a. zugrunde gelegt werden, sofern die Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD nichts anderes vereinbaren. Die CIRRs für die entsprechende Währung sind von den Mitgliedsländern einmal monatlich dem OECD-Sekretariat mitzuteilen und werden von diesem monatlich - mit jeweils einmonatiger Gültigkeitsdauer - veröffentlicht. Als Mindestzinssatz ist der CIRR anzuwenden, der bei Kreditvertragsabschluß gilt. Wird vor Kreditvertragsabschluß eine Zinsbindungsfrist (maximal drei Monate) festgelegt, ist der jeweilige CIRR-Satz um eine Marge von 0,2% p.a. zu erhöhen.
Abk. f. (engl.) Commercial Interest Reference Rate. Ein Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen in Entwicklungsländern vorgibt. Er entspricht - je Währung - den Kreditkosten für erste inländische Adressen zuzüglich eines Aufschlags von 100 Basispunkten. Für die Euro-Zone gilt ein einheitlicher CIRR-Satz.
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