Von der BIMCO (The Baltic and International Maritime Conference) entwickelte Formvorlage für ein Konnossement. Als Conline Bill hat es sich zu einem der am häufigsten verwendeten Konnossementsformulare entwickelt. In der Kommentierung zum Recht des Konnossements wird deshalb vielfach auf die Klauseln des Conline Bill verwiesen. Eine Haftung des Verfrachters für Schäden, die durch eine verzögerte Ankunft von Gütern entstehen, wird nach Ziffer 13 des Conline Bill ausgeschlossen (Seetransporthaftung).
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