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Cross Hedging

liegt im weiteren Sinne vor, wenn sich das zur Absicherung eines Grundgeschäfts eingesetzte Termin­geschäft nach Währung, Fristigkeit oder Volumen vom Grundgeschäft unterscheidet, so dass ein   Perfect Hedge prinzipiell nicht gelingen kann. Im engeren Sinne bezieht sich Cross Hedging nur auf den Terminverkauf oder -kauf der einen Fremdwährung zur Absicherung einer Zahlung in einer ande­ren Fremdwährung. Cross Hedging wird immer dann notwendig, wenn die Menge verfügbarer Siche­rungsinstrumente etwa durch Standardisierungen begrenzt ist. Siehe auch   Währungsmanagement (mit Literaturangaben).

Hedging-Technik zur Absicherung einer Kassaposition mit Hilfe eines Terminkontrakts, der eine andere Basisgröße hat. Die Anwendung eines Cross Hedge wird davon ausgegangen, daß die beiden Basisgrößen dennoch preisverwandt sind.

Als Cross Hedge bezeichnet man die Absicherung einer Wertpapierposition durch eine Option auf ein branchenverwandtes Unternehmen, sofern kein Derivat mit entsprechendem Underlying vorhanden ist. Es handelt sich insoweit um eine indirekte Absicherung der Position in der Hoffnung, dass bei fallenden Aktienkursen Verluste durch die Option auf das branchenverwandte Unternehmen ausgeglichen werden.

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