umfassender Begriff für Techniken zur Kürzung von Staatsausgaben. Zu unterscheiden ist zwischen Kürzungstechniken innerhalb des traditionellen Budgetierungsverfahrens und umfassenderen Konzepten.
1. Kürzungsmöglichkeiten und -strategien innerhalb der traditionellen, inputorientierten Budgetierungsprozesse lassen sich einteilen in
a) Kürzungen innerhalb der flexiblen, d. h. nicht gesetzlich definierten Ausgaben. Hierzu gehören insbesondere: lineare Ausgabenkürzungen, ökonomische bzw. effizienzorientierte (Effizienz) Kürzungskriterien, Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten und Anreizsysteme;
b) Kürzungen der gesetzlich fixierten Leistungen des Staates in sog. Haushaltsstruktur-und -begleitgesetzen.
2. Bei den umfassenderen Maßnahmen sind zu unterscheiden:
a) Zero-Base-Budgeting (ZBB), das im Ausgangspunkt alte und neue Haushaltsansätze gleichberechtigt überprüft. D. h., die Einengung des politischen Gestaltungsspielraums durch alte Aufgaben soll vermieden werden. Die Vorgehensweise kann man sich folgendermaßen vorstellen: Zunächst werden Entscheidungseinheiten sinnvoll abgegrenzt und formuliert. Der zweite Schritt ist die Entwicklung sog. »decision packages« (ausgehend von deutlich formulierten Zielen die Beschreibung sowohl der Konsequenzen einer vollständigen Unterlassung jedweder Aktivität als auch die möglichen Alternativen zur Erfüllung der Ziele) für jede Entscheidungseinheit. Anschließend erfolgt eine Reihung der decision packages auf verschiedenen Ebenen und schließlich die Zuordnung der Ressourcen.
b) Sunset Legislation versucht als Konzept die endgültige Kontrolle über die Aktivitäten der Exekutive wieder stärker den legislativen Instanzen zuzuführen. Kernstück des Konzeptes ist die grundsätzliche zeitliche Limitierung von Maßnahmen und Program- men. Ohne eine explizite Beschlussfassung der Legislative über die Weiterführung laufen alle Aktivitäten zu einem bei der Beschlussfassung gesetzten Termin aus. Diese automatische zeitliche Begrenzung soll Verwaltung und Parlamentarier in regelmäßigen Abständen zur Evaluation, d. h. Effektivitäts- und Effizienzkontrolle von Aktivitäten zwingen und – für den Fall der Weiterführung – der Behörde Spielraum für Reformierung und Reorganisation lassen.
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