alle Vorkehrungen und Methoden im Bereich von Hardware, Software und Organisation, um ein Datenverarbeitungssystem und insb. dessen Datenbestände gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Schutzobjekt ist das gesamte Informationssystem einschl. der Daten, im Gegensatz zum Datenschutz, bei dem der Mensch das zu schützende Objekt dar stellt. Vorkehrungen zur Gewährleistung der Datensicherung müssen technische Fehler, Bedienungsfehler, Katastrophen, aber auch Fälle des Missbrauchs in Betracht ziehen (vgl. Abb.). Organisatorisch strebt man Datensicherheit über den Erlass von Beschränkungen hinsichtlich des allgemeinen Systemzugangs und über Zugriffskontrollen auf Datei-, Satz-, Feld- oder gar Feldinhaltsebene an. In Rechenzentren wird der gesamte Datenbestand regelmässig vollständig gesichert (z.B. auf Magnetbändern). Die Datensicherung auf Magnetbanddateien erfolgt nach dem Generationenprinzip, das auch als "Grossvater-Vater-Sohn-Prinzip" bezeichnet wird. Das "Grossvater-Band" darf erst freigegeben werden, wenn das "Sohn- Band" beschrieben worden ist. Wegen der steigenden Anforderungen an Ausfallsicherheit und Aktualität sind für Datenbanksysteme spezielle Verfahren zur Datensicherung entwickelt worden. Jede Datenveränderung wird dabei protokolliert. Dazu erstellen Datenbanksysteme ein Protokoll über alle durchgeführten Datenmanipulationen, wobei der Zustand vor (bevor-image) und jener nach (after-image) einer Datenmanipulation in einer sog. Log-Datei abgespeichert wird.
Gesamtheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Rahmen der Datenverarbeitung (insbesondere bei EDVEinsatz) die Daten in ihrer Richtigkeit erhalten sollen. Die Sicherungsmaßnahmen umfassen Vorkehrungen, die sich gegen Verlust, Verfälschung und Miß brauch (Datenschutz) von Daten richten. Die Vielzahl der Maßnahmen läßt sich einteilen in:
a) rechnerinterne Datensicherung (HardwareSicherungsmaßnahmen, SoftwareSicherungsmaßnahmen) und
b) rechnerexterne Datensicherung (aufbauorganisatorische Sicherungsmaßnahmen, ablauforganisatorische Sicherungsmaßnahmen). Eine weitere Klassifizierung der Maßnahmen ist möglich nach den verschiedenen Sicherungsfunktionen in:
a) Präventivfunktion (Fehlerabwendung),
b) Kontrollfunktion (Fehleraufdeckung),
c) Diagnosefunktion (Fehlerlokalisierung),
d) Korrekturfunktion (Fehlerbehebung),
e) Substitutionsfunktion (Ersatz fehlerhafter Komponenten),
f) Rekonstruktionsfunktion (Wiederherstellung eines Verarbeitungsstatus vor Fehlerauftritt, der ProgrammWieder Anlauf Restart ermöglicht). Schließlich lassen sich Datensicherungsmaßnahmen nach den Phasen des Systemdurchlaufs, zu deren Sicherung sie angewendet werden, einteilen. Unter diesem Aspekt können Maßnahmen zur Sicherung der Erfassung, Übertragung, Eingabe, rechnerinternen Verarbeitung, Speicherung und Ausgabe von Daten unterschieden werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Datensicherheit | Nächster Fachbegriff: Datensicherung (security)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|