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Diskontpolitik

Instrument der Geldpolitik. Im Rahmen des Diskontgeschäftes können die Geschäftsbanken die Möglichkeit haben, -. Wechsel von Kunden zur eigenen Refinanzierung bei einer Zentralbank gegen einen prozentualen Zinsabschlag, den Diskontsatz, zu verkaufen, d. h. diskontieren zu lassen. Die Diskontpolitik umfasst Variationen des Diskontsatzes und der Rediskontkontingente (= Wechselvolumen, welches von einer Geschäftsbank zum Diskontieren maximal eingereicht werden kann).

notenbankpolitisches Instrument, mit dessen Hilfe die Zentralbank Refinanzierungskonditionen der Geschäftsbanken im Zuge der Wechselrediskontierung festsetzt. Grundsätzlich stehen der Notenbank drei Aktionsparameter zur Verfügung:
? die Anforderungen an das rediskontfähige Material, die im Rahmen der qualitativen Diskontpolitik variiert werden.
? Diskontsatzpolitik und
? quantitative Diskontpolitik.

(1) Im Rahmen der qualitativen Diskontpolitikdefiniert die Zentralbank ihr Anforderungsprofil an das rediskontfähige Material, womit sie das Refinanzierungsvolumen der Kreditinstitute beeinflußt. Im Regelfall werden die Anforderungen allerdings kaum verändert, da die Diskontsatzpolitik und die quantitative Diskontpolitik in ihrer Anwendung flexibler sind. Die wesentlichen Anforderungen an rediskontfähiges Wechselmaterial sind gem. § 19 Abs. 1 (3) BbankG:
? Es muß sich um gute Handelswechsel handeln, denen ein Handels- oder Warengeschäft zugrunde liegt.
? Die Restlaufdauer darf höchstens drei Monate betragen.
? Der Wechsel muß drei gute Unterschriften (Privatdiskonten: zwei Unterschriften) tragen und an einem Bankplatz fällig gestellt sein.
(2) Die Diskontsatzpolitik ist auf die Fixierung des Zinssatzes ausgerichtet, zu welchem sich die Banken bei der Zentralbank durch Einreichung rediskontfähiger Wechsel unter Berücksichtigung der Restlaufzeit refinanzieren können. Da die Refinanzierungssätze i. d. R. von den Banken als Obergrenze für Vergleichszinssätze am Geldmarkt angesehen werden, haben sie eine Signalfunktion für das gesamte Zinsgefüge (Diskontsatz).
(3) Die quantitative Diskontpolitik zielt in ihrer Wirkung auf das Refinanzierungspotential der Kreditinstitute ab, wobei die Rediskontkontingente den Erfordernissen der aktuellen notenbankpolitischen Zielsetzung entsprechend ausgeweitet oder herabgesetzt werden.

Die Wirkung der Diskontpolitik hängt von der Intensität ihres Einsatzes auch in Kombination mit anderen notenbankpolitischen Instrumenten ? vor dem Hintergrund der konjunkturellen Ausgangssituation und der Lage an den relevanten internationalen Geld-, Kredit- und Kapitalmärkten und damit von den Möglichkeiten des Unterlaufens durch die Wirtschaftssubjekte ab.

Geld und Kreditpolitik

Politik der Diskontierung von Handelswechseln durch Zentralbanken im Geschäft mit Banken. Bezieht sich auf Rediskontkontingente, Diskontsatz, qualitative Anforderungen an Wechsel u. a. Eigentl. Rediskontpolitik.

„Klassisches" kreditpolitisches Steuerungsinstrument der Notenbanken. Die Veränderung des Diskontsatzes dient der Regulierung der Geldversorgung und des Zinsniveaus. Bei einem niedrigen Diskontsatz ist die Beschaffung von Banken-Geld billiger, bei einem hohen Diskontsatz entsprechend teurer. Bundesbank; Zentralbankrat.

Teil der Geldpolitik. Mit ihr legt die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Refinanzierungspolitik die Bedingungen fest, zu denen sich Geschäftsbanken bei der Zentralbank Kredite beschaffen können. Um solche Kredite in Zentralbankgeld gewährt zu bekommen, müssen die Geschäftsbanken der Bundesbank Wechsel übertragen (Rediskontierung). Die Geschäftsbanken gehen dabei eine Eventualverbindlichkeit gegenüber der Bundesbank ein; denn das Risiko der Nichteinlösung des Wechsels durch den Aussteller verbleibt bei der Geschäftsbank (Indossament). Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBankG müssen bei den in die Diskontpolitik einbezogenen Wechseln •     drei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, •     eine Fälligkeit von maximal noch drei Monaten bestehen, •     oder auch Bankakzepte (zwei Unterschriften) und Privatdiskonten vorliegen. Bei qualitativer Diskontpolitik variiert die Bundesbank die Anforderungen an die in ihre Refinanzierungspolitik einbezogenen Wechsel; sie kann auch selektiv die Wechsel einzelner Branchen diskriminieren (z.B. Bauwechsel) oder auch präferieren (z. B. Kontingenterhöhung für Exportbranchen-Wechsel (selektive Kreditpolitik). Bei quantitativer Diskontpolitik wird das Rediskontkontigent, das den Geschäftsbanken als Obergrenze für die Inanspruchnahme von Diskontkredit bei der Bundesbank eingeräumt wird, variiert. Grundlage für die Berechnung der Normkontingente sind die haftenden Mittel einer Geschäftsbank. Das Rediskontkontingent einer einzelnen Geschäftsbank wird individuell in einem bestimmten Verhältnis zum Normkontingent festgelegt, und zwar von derjenigen Landeszentralbank (Deutsche Bundesbank), in deren Bereich die Bank ihren Hauptsitz hat. Mit ihrer pretialen Diskontpolitik beeinflusst die Bundesbank den Diskontsatz, zu dem sich die Geschäftsbanken durch die Hergabe von Diskontpapieren Kredite in Zentralbankgeld beschaffen können; der Diskontsatz stellt zugleich auch den Zinssatz für Kassenkredite der öffentlichen Hand dar (Einlagenpolitik). Der Umfang der Inanspruchnahme von Diskontkrediten hängt dann auch von den Zinssätzen am Geldmarkt ab. Wird z.B. der Diskontsatz erhöht, so steigt die Nachfrage nach Zentralbankgeld bei zunächst gegebenen Zinssätzen am Geldmarkt und beeinflusst somit auch dort das Zinsniveau (Zins). Der Diskontsatz hat damit als Leitzins einen Einfluss auf das gesamte Zinsniveau in einer Volkswirtschaft.              Literatur: Jarchow, H.-J., Theorie und Politik des Geldes, Bd. 2: Geldmarkt, 5. Aufl, Göttingen 1988. Spindler, J. v./Becker, WJ Starke, O.-E., Die Deutsche Bundesbank, 4. Aufl., Stuttgart u. a. 1973.

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