Schlagwort für eine Wirtschaftsordnung, in der eine Synthese von Elementen einer sozialistischen Planwirtschaft mit denen einer privatwirtschaftlichen Marktwirtschaft angestrebt wird. Hierbei geht es erstens um die Verbindung von bewusster und demokratisch verfasster Planung der wirtschaftlichen Entwicklung mit flexibler Marktsteuerung der laufenden Wirtschaftsprozesse und zweitens um das Nebeneinander von vergesellschafteten und selbstverwalteten Grossunternehmen sowie kleineren und mittleren Privatunternehmen. Schwerpunkte der bewussten Entwicklungsplanung durch demokratisch zusammengesetzte Struktur- und Branchenräte sollen die Planung und Koordination der zukünftigen Wirtschafts- und Verteilungsstrukturen sein, also der Investitionen, Technologien und Gütersortimente, einschliesslich der Lohn- und Gewinnentwicklung. Die von politischen, gewerkschaftlichen, regionalen und wirtschaftlichen Interessen bestimmten Planziele sollen von denen des Marktes und somit von den Verbraucherwünschen abweichen. Die Wirtschaftsprozesse könenn also im Falle einer bewussten Entwicklungs- und Strukturplanung nicht zugleich durch Angebot und Nachfrage über Märkte gesteuert werden. Entweder entscheidet der Plan über Investitionen, Technologien und Gütersortimente, was konsequenterweise auch die Verantwortung der demokratisch bestimmten Planträger für die wirtschaftlichen Konsequenzen einschliesst, oder es entscheidet die Privatinitiative und damit der Markt über die Erfolge oder Misserfolge. Jede Vermengung von zentralen und dezentralen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten führt zwangsläufig zu widersprüchlichen Zuständigkeiten, also zur organisierten Verantwortungslosigkeit und zum vorprogrammierten Lenkungschaos. Auch vom bewusst angestrebten und proportionierten Nebeneinander von vergesellschafteten und privat geleiteten Unternehmen sind Beeinträchtigungen des Marktsystems zu erwarten. Die dem Gesellschaftseigentum und der Arb eiterselbstverwaltung inhärenten Funktionsmängel sind bekannt und durch die Erfahrungen mit dem jugoslawischen Wirtschaftssystem belegt. Selbstverwaltungsunternehmen neigen zur Monopolisierung der Arbeitsplätze, zur schleichenden Auszehrung des Kollektivvermögens durch hohe persönliche Einkommensausschüttungen und zur mangelnden Kontrolle des Managements, mithin zur ineffektiven Unternehmensleitung. Bei freier Konkurrenz der Eigentums- und Unternehmensformen können selbstverwaltete gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen zwar spontan entstehen, aber nicht über die Zeit bestehen. Das Ansinnen, für vergesellschaftete Selbstverwaltungsbetriebe eine besondere Qualität und wettbewerbsenthobene Ausnahmestellung zu beanspruchen, bedeutet daher nichts anderes als die Akzeptanz demokratisch organisierter Unfähigkeit und Wirtschaftsmacht zu Lasten leistungsfähigerer Konkurrenten und damit der Nachfrager und Steuerzahler. Literatur: Sik, O., Der dritte Weg, Hamburg 1972.
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