Der Gewinn je Aktie ist der Quotient aus (bereinigtem) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und der Zahl der durchschnittlich dividendenberechtigten Aktien. Nach den Vorschriften des IAS 33 müssen Unternehmen, die Stammaktien oder potenzielle Stammaktien zum Handel begeben haben, grundsätzlich sowohl ein unverwässertes Ergebnis je Aktie („basic EPS“) als auch ein verwässertes Ergebnis je Aktie („diluted EPS“) berechnen und offen legen. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich durch Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien. Beim verwässerten Ergebnis je Aktie werden der den Stammaktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien (durch Umwandlung von Wertpapieren und Optionen) bereinigt.
Siehe weiters Gewinn je Aktie
(Ergebnis pro Aktie). Das (unverwässerte) Ergebnis pro Aktie ergibt sich, wenn man das Jahresergebnis nach Steuern auf die ausstehenden ordentlichen Stammaktien bezieht.
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