Ohne eine Bank einzuschalten, ist es für Betriebe und für Privatpersonen kaum möglich, Effekten (Aktien und Schuldverschreibungen) zu kaufen oder zu verkaufen. Zum organisierten Effektenmarkt (Wertpapierbörsen) haben in Deutschland ausser dem börsenspezifischen Berufsstand der Makler nur Vertreter der Kreditinstitute Zutritt; den unorganisierten Markt tragen die Kreditinstitute selbst (Interbank-Markt). Kauf und Verkauf über die Bank erfolgen nach einheitlichen, rechdich genau festgelegten Regeln, die Missverständnissen vorbeugen und den Eigentumserwerb an den Papieren sicherstellen sollen. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil die Bank die gekauften Papiere meist auch für den Kunden verwahrt und verwaltet, so dass er die Urkunden gewöhnlich gar nicht zu Gesicht bekommt (Depotgeschäft). Bei Börsenaufträgen, dem Regelfall, tritt die Bank rechtlich meist als Kommissionär auf, weshalb Effektenkauf und -verkauf häufig gleichgesetzt werden mit Ef- fektenkommissionsgeschäft (Kommission). Neben dem Normalfall des Kassageschäfts, das sofort nach Abschluss erfüllt wird, sind seit 1970 auch wieder Effektenterminge- schäfte möglich, jedoch nur in der Form des Optionsgeschäfts. Literatur: v.Dalwigk zu Lichtenfels, R.-E, Das Effektenkommissionsgeschäft, Köln u.a. 1975.
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