Qualitätsprüfung einer Messeinrichtung in Bezug auf die Forderungen der Eichvorschrift und, bei Erfüllung dieser Forderungen, deren entsprechende Kennzeichnung. Sind die Forderungen der Eichvorschrift erfüllt, wird eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen. Vorab kann eine Justierung erforderlich sein.
1. Die offizielle Oberprüfung der Richtigkeit und Meßgenauigkeit normierter Maße und Gewichte bzw. Meßinstrumente und Waagen durch eine Eichbehörde.
2. In der Markt- und Sozialforschung der Vorgang der Überprüfung von Testanlagen, - experimentelle Anlage, durch Transformation ihrer Rohwerte in Normwerte mit dem Ziel, die Testergebnisse vergleichend interpretieren zu können. Dafür wird eine repräsentative Eichstichprobe gebildet, mit deren Hilfe die Repräsentativität der Testwerte kontrolliert wird. Bei Nichtübereinstimmung zwischen Rohwerten und Eichwerten werden ausgehend von der Eichstichprobe Verteilungsnormen für die Korrektur (Normierung) der Rohwerte festgelegt und die Rohwerte entsprechend in allgemein interpretierbare Normwerte transformiert. Eichung ist also eine Gewichtungsoperation zur Gewinnung von Testnormen. Ziel des Normierungsvorgangs ist die Schaffung eines Bezugsrahmens, in den individuelle Testergebnisse gestellt werden, damit sie in ihrer relativen Bedeutung interpretiert und verstanden werden können.
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