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Einheitliche Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien

engl.: Uniform Rules for Demand Guarantees. Regelwerk der Internationalen Handelskammer (ICC), das in 28 Artikeln Prinzipien über   Bankgarantien für Garantieauftraggeber, Garantie­begünstigte und Garanten enthält.

Uniform Rules for Demand Guarantees, Regles Uniformes Relatives aux Garanties sur Demande
sind 1992 von der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris, als ICC-Pu-blikation Nr. 458 veröffentlicht und zur Verwendung für alle Arten von Bankgarantien, die im Auftrag und für Rechnung Dritter erstellt werden, vorgeschlagen worden. Sie stellen einen Kompromiß zwischen Interessen der (westlichen) Industrie und der Banken dar und reflektieren die internationale Bankgarantiepraxis weitgehend.
Die ERG unterscheiden sich ganz wesentlich von den im Jahre 1978 von der Internationalen Handelskammer, Paris, als ICC-Publikation Nr. 325 veröffentlichten «Einheitlichen Richtlinien für Vertragsgarantien» (englische Bezeichnung: Uniform Rules for Contract Guarantees). Diese sollen auch weiterhin gelten, obwohl sie in der internationalen Bankgarantiepraxis keine Anerkennung gefunden haben. Die ERG werden (anders als die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) bzw. die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI)) nicht durch einzelne Banken oder Bankenverbände gegenüber der Internationalen Handelskammer ausdrücklich anerkannt. Sie gelten nur, wenn in der Garantie oder bei indirekten Garantien in der Gegengarantie ausdrücklich festgelegt wird, daß diese den ERG unterliegen, der Garantiebegünstigte bzw. die Zweitbank dem nicht unverzüglich - ausdrücklich und konkludent - widerspricht und soweit in der Garantie keine davon abweichenden Bedingungen enthalten sind.

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