Auch als Marge oder Margin bezeichneter Betrag, der bei einer so genannten Clearingstelle einer Terminbörse ( Terminmarkt , Börse ) als Sicherheit für das zugrunde liegende Börsengeschäft zu hinterlegen ist. An der Eurex wird in der Regel eine Initial Margin zwischen zwei und sieben Prozent des Kontraktvolumens verlangt. So dient diese Marge beispielsweise bei einer Option am Erfüllungstag zur Glattstellung der Verpflichtung.
1. beim Kauf von Effekten jener Betrag, der vom Auftraggeber eingezahlt wird. Für den Restbetrag haften dem kreditierenden Institut die gekauften Effekten. 2. beim Börsengeschäft die Garantieeinlage der Mitglieder einer Liquidationskasse (Gesellschaft, die sich mit der Abwicklung von Termingeschäften befaßt). 3. beim Warenterminhandel die Anzahlung, die ein Käufer zu leisten hat, um die Erfüllung zu gewährleisten. 4. im Außenhandel das Bardepot, welches bei Antrag auf Einfuhr kontingentierter Waren bei der Devisenbehörde zu hinterlegen ist.
1. Bei Käufen von Wertpapieren auf Kredit von der Bank eingeforderter vom Käufer einzuzahlender Mindestbetrag.
2. Auch: Margin. Von den Teilnehmern - vor allem Banken - am börsenmässigen Finanztermingeschäft - Futu-res, Optionen - zur Sicherheit zu erbringender, beim Clearinghouse einzuzahlender Betrag. Dasselbe verlangen Banken von ihren Auftraggebern.
(Englisch: margin)
Dieses ist die Sicherheitsleistung bei Käufen am Terminmarkt für die Risiken bei Termingeschäften.
Vorhergehender Fachbegriff: Einschreibung | Nächster Fachbegriff: einseitige Delegation
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|