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Emissionskredit

Kredit, den die Emissionsbank (i. d. R. Emissionskonsortium) dem Emittenten gewährt, indem sie die Aktien bzw. Anleihen vor der endgültigen Plazierung übernimmt und bevorschußt.

1. Bei der Fremdemission von Wertpapieren der Kredit, den die Konsortialbanken dem Emittenten gewähren, indem sie ihm die Wertpapiere vor deren Weiterverkauf abkaufen, d. h. ihm den Gegenwert sofort zur Verfügung stellen.
2. I. S. v. Ansehen (Standing), das ein Emittent von Wertpapieren am Kapitalmarkt geniesst und das demzufolge die Aufnahmebereitschaft des Marktes bzw. des Anlegerpublikums für seine Wertpapiere widerspiegelt. Ein Unternehmen mit hohem Emissionskredit ist eine »gute Adresse«.

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