Sollte nach den Plänen des Rats der Europäischen Gemeinschaften (EG) (5. Dezember 1978) zur weiteren Entwicklung des Europäischen Währungssystems (EWS) bis 1981 errichtet werden. Im Rahmen des EWF sollte die uneingeschränkte Verwendung der ECUas Reserveaktivum und als Instrument für den Saldenausgleich umgesetzt werden und ein einheitlicher Kreditrahmen geschaffen werden. Der EWF sollte den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ)ablösen. Die Errichtung des EWF ist jedoch nicht mit Nachdruck betrieben worden, da ihm endgültige Zentralbankfunktionen zugewiesen werden sollten. Dies traf bei den Mitgliedstaaten auf Widerspruch, die einen Souveränitätstransfer ihrer Geldpolitik sowie eine Änderung der bestehenden Gemeinschaftsverträge ablehnten. Durch die Ratifizierung des Vertrages über die Europäische Union wurde der Gedanke, einen Europäischen Währungsfonds als Koordinator eines europäischen Wechselkurssystems einzurichten, endgültig obsolet.
(EWF) vom Europäischen Rat der EG auf dem Bremer Gipfel am 6./7. Juli 1978 grundsätzlich beschlossener Fonds, der errichtet werden sollte, um die Vereinbarungen und Instrumente des Ende 1978 beschlossenen Europäischen Währungssystems (EWS) spätestens zwei Jahre nach dessen Einführung in ein endgültiges System einzubringen. Dem geplanten EWF, der den 1973 gegründeten Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) ablösen sollte, sollten Aufgaben übertragen werden, die bislang ausschliesslich nationalen Währungsbehörden Vorbehalten sind. Seine Gründung sollte ein weiterer, entscheidender Schritt zur Errichtung eines Europäischen Zentralbanksystems sein. Da in den anschliessenden Verhandlungen um seine konkrete Ausgestaltung und seine Kompetenzen keine Einigkeit erzielt werden konnte, wurde seine Errichtung auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Vertrag von Maastricht vom 7. 2. 1992 über die Europäische Union wurde anstelle des EWF als Vorläufer für die in der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geplante Europäische Zentralbank ein Europäisches Währungsinstitut (EWI) mit vegleichbaren Aufgaben vorgesehen, das seine Tätigkeit mit dem Übergang zur 2. Stufe der Wirtschaftsund Währungsunion am 1.1. 1994 aufnehmen soll. Literatur: Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen und Abkommen im Bereich von Währung und Wirtschaft, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 1986.
Europäisches Währungssystem
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