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Exportsubventionen

vom Staat gewährte finanzielle Unterstützungen für Exporte. Sie sollen die Exporteure in die Lage versetzen, gegenüber ihren Konkurrenten auf den Exportmärkten wettbewerbsfähig zu werden (Dumping). Um den Import subventionierter Exporte zu erschweren, werden oft Ausgleichszölle erhoben, welche die Preise für heimische Nachfrager erhöhen. Höhere Gewinne von Produzenten werden möglicherweise gesamtwirtschaftlich durch steigende Belastungen der Konsumenten und die Finanzierung der Subventionen überkompensiert (Protektionismus)

vom Staat bei der Ausfuhr bestimmter Produkte geleisteter Zuschuss, um sonst nicht konkurrenzfähige Waren auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu machen (Protektionismus,  nicht-tarifäres Handelshemmnis). Als Zielsetzungen werden zumeist Verbesserung der Handelsbilanz und/oder eine Erhöhung der inländischen Produktion und der Beschäftigung genannt. Exportsubventionen können in Form von Produktsubventionen (z.B. Erstattungen im Rahmen der EG-Agrarpolitik oder Ausfuhrprämien) oder als Kreditsubventionen auftreten. Produktsubventionen geraten durch ihre direkte Preisbeeinflussung leicht in die Nähe von Dumping-Praktiken, wodurch Gegenmassnahmen der konkurrierenden Länder hervorgerufen werden können (Anti-Dumping-Zoll). Andere Massnahmen der Ausfuhrförderung (z.B. Umsatzsteuerbefreiung, Sonderabschreibung auf Exportforderungen, Ausnahmetarife bei Verkehrsmitteln, Exportgarantien und -bürgschaften) sind oftmals versteckte Exportsubventionen und dann auch dem Protektionismus zuzurechnen. Durch Exportsubventionen wird die internationale Arbeitsteilung beeinträchtigt, da international nicht wettbewerbsfähige Produktionen künstlich am Markt erhalten bleiben, wodurch die Produktionsfaktoren international ineffizient eingesetzt werden.     R.O.

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