Die Bundesrepublik Deutschland ist 1990 Mitglied in etwa 250 inter- und supranationalen Organisationen und hat dazu in diesem Jahr Finanzbeiträge in Höhe von ca. 30 Mrd. DM erbracht. Davon entfallen über 80% auf Zahlungen an die Europäischen Gemeinschaften. Dies sind grösstenteils die Mittelabführungen an den EG-Haushalt; daneben beteiligt sich die Bundesrepublik u.a. am Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern in Afrika, der Karibik und des Pazifiks. Die restlichen Mittel verteilen sich auf eine Vielzahl von - nach Aufgabenstellung und Bedeutung sehr unterschiedlichen - Organisationen. Dazu gehören vor allem die Vereinten Nationen (UN) mit ihren Unterorganen und Sonderorganisationen sowie die internationalen Entwicklungsbanken und -fonds. Neben diesen auf einer Mitgliedschaft beruhenden Zahlungsverpflichtungen hat die Bundesrepublik vor allem im Rahmen der bilateralen Entwicklungshilfe Finanzierungsverpflichtungen übernommen. Die Verteilung der Finanzierungslasten der einzelnen internationalen Organisationen auf ihre Mitgliedsstaaten ist sehr unterschiedlich geregelt. Sie reicht von gleichen festen Beiträgen je Mitgliedsstaat bzw. pro Kopf seiner Bevölkerung bis zu proportionalen Beiträgen (z.T. mit festen Ober- und Untergrenzen), die an das Volkseinkommen, das Handelsvolumen, die Devisenreserven oder andere Indikatoren (meist) wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit anknüpfen. Ebenfalls auf die Wirtschaftskraft stellt die Forderung der Welthandelskonferenz (UNCTAD) ab, nach der die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen 0.7% des Bruttosozialprodukts der entwik- kelten Industrieländer betragen sollen; dieser Prozentsatz wird allerdings nur von relativ wenigen Staaten erreicht.
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