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Finanzkredit

Bezeichnung für einen Kredit nach der Ursache seiner Entstehung. Danach ist ein Finanzkredit originär nicht mit leistungswirtschaftlichen Prozessen gekoppelt, wie dies z. B. bei der Kundenzahlung, der Kundenobligation und dem Lieferantenkredit der Fall ist. Finanzkredite werden von Banken in den verschiedenen Formen des Bankkredits, durch Versicherungsunternehmen, von anderen Personen mit oder ohne Einschaltung von Finanzintermediären unverbrieft, aber auch in verbriefter Form ( Anleihen, Commercial Papers etc.) gegeben. Finanzkredite werden durch die Kreditgeber in Form von ungebundenen Finanzkrediten (ohne Auflagen hinsichtlich der Mittelverwendung) oder gebundenen Finanzkrediten (Kreditvergabe ist mit der Auflage verbunden, den Kredit zur Umfinanzierung eines bestehenden Kredits zu verwenden, z. B. Bestellerkredit) herausgelegt.

1. Form der Fremdfinanzierung. 2.  In der Zahlungsbilanz die von gebietsansässigen Unternehmen (ohne Kreditinstitute) und Privatpersonen bei gebietsfremden Geldinstituten unterhaltenen Guthaben und an Gebietsfremde gewährten Kredite sowie Verbindlichkeiten gebietsansässiger Unternehmen (ohne Kreditinstitute) und Privatpersonen aus bei Gebietsfremden aufgenommenen Krediten. Im Gegensatz zu Handelskrediten sind Finanzkredite nicht direkt mit Leistungstransaktionen verbunden. Sie werden in der Zahlungsbilanzstatistik der Bundesrepublik Deutschland zum kurzfristigen Kapitalverkehr mit dem Ausland gerechnet. Für das Ausmass und die Richtung von internationalen Finanzkrediten sind vor allem Zins- und Wechselkursüberlegungen von Bedeutung, denn es bestehen eine enge Konkurrenz- und Substitutionsbeziehung zu inländischen Finanzkrediten ähnlicher Art (Zinsarbitrage, Devisenspekulation).



im Außenhandel. S. gebundene Finanzkredite, ungebundene Finanzkredite, Gewährleistungen für ungebundene Finanzkredite an das Ausland.

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