Flexible PKR auf Vollkostenbasis ist eine Form der Plankostenrechnung (PKR), bei der die Kosten für jede Kostenstelle nach Kostenarten differenziert in Plankosten für die Planbeschäftigung und Sollkosten für die anderen Beschäftigungswerte aufgeteilt werden.
Dazu ist eine Kostenauflösung in fixe und variable Kosten notwendig.
Problem:
Die flexible PKR auf Vollkostenbasis trennt zwar im Rahmen der Kostenstellenrechnung variable und fixe Kosten, führt diese Trennung aber nicht bei der Kostenträgerrechnung durch.
In der Kostenträgerrechnung wird ein Vollkostensatz verwendet, obwohl aufgrund der Trennung der Kostenträgergemeinkosten in den Kostenstellen in fixe und variable Bestandteile ein Teilkostensatz verwendet werden könnte. Durch den freiwilligen Verzicht auf den Teilkostensatz ist die kurzfristige Preisuntergrenze nicht ermittelbar.
Für dispositive Aufgaben ist die flexible PKR auf Vollkostenbasis nicht geeignet, weil der Deckungsbeitrag eines Kostenträgers nicht bekannt ist. Daher besteht aufgrund des Vollkostenansatzes die Gefahr von Fehlentscheidungen.
Beispiel:
In einer Kostenstelle wird für den kommenden Monat eine Planbeschäftigung von Bp = 1 300 Leistungseinheiten festgelegt. Die geplanten Kosten der Stelle belaufen sich auf 11 700 DM, davon sind 5 200 DM fix.
Nach Monatsablauf stellt man fest, daß die Istbeschäftigung Bi 1 000 Leistungseinheiten (LE) betragen hat, gleichzeitig sind Istkosten von 11 000 DM angefallen.
Hinweis:
Die flexible PKR wurde in den dreißiger Jahren als Alternative zur starren PKR entwickelt. Die auf die starre PKR folgende Entwicklungsstufe der PKR bezeichnet man heute als einfach-flexible PKR. Sie wurde weiterentwickelt zur mehrfach-flexiblen PKR, bei der neben der Beschäftigung als Kosteneinflußgröße weitere Kostenbestimmungsfaktoren berücksichtigt werden, die jeweils betriebsindividuell wesentlich sind.
Die flexible PKR vermeidet den Kardinalfehler der starren PKR, nämlich die Proportionalisierung der Fixkosten. Der Aufbau der flexiblen PKR auf Vollkostenbasis erfolgt zunächst wie bei der starren PKR:
(1) Wahl der Bezugsgröße B,
(2) Festlegung der Planbeschäftigung Bp,
(3) Ermittlung der geplanten Kosten Kp,
(4) Aufteilung der Plankosten in fixe (Kfp) und variable (Kvp).
Infolge der Aufteilung in fixe und variable Plankosten lassen sich nicht nur die Plankosten für die Planbeschäftigung bestimmen, sondern auch realisierbare Sollkosten für alle Istbeschäftigungen, die höher oder niedriger als die Planbeschäftigung sind. Die Sollkosten berücksichtigen bei einer geringeren als der Planbeschäftigung, daß nur variable Kosten abgebaut werden können und fixe Kosten in voller Höhe bestehen bleiben, und bei einer höheren Beschäftigung als der Planbeschäftigung, daß nur die variablen Kosten steigen und die Fixkosten konstant bleiben.
Für den Fall, daß die Istkosten bei einer geringeren als der Planbeschäftigung über den verrechneten Plankosten liegen, läßt sich nunmehr ein Teil der Gesamtabweichung (GA) als Beschäftigungsabweichung (BA) darstellen und erklären.
Eine möglicherweise verbleibende Differenz zwischen den Soll und den Istkosten stellt dann die Verbrauchsabweichung (VA) dar.
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