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Forschungs- und Technologieförderung der EU

erstreckt sich auf Projekte aus Forschung, Entwicklung und Demonstration im Rahmen von Fördermaßnahmen der Europäischen Union (EU). Die Förderung soll dabei folgenden Zielen dienen:
- Stärkung der technologischen und wissenschaftlichen Grundlagen der Industrie der EU;
Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU;
Unterstützung aller Forschungsmaßnahmen, die im Rahmen des Vertrages über die Europäische Union für erforderlich gehalten werden.
Basis der EU-Förderung bilden Rahmenprogramme, in denen grundsätzliche wissenschaftliche Zielsetzungen in der Gemeinschaft für jeweils fünf Jahre festgelegt werden. Das Rahmenprogramm wird konkretisiert durch spezielle Forschungsförderungsprogramme (zum Beispiel European Strategy Program for Research in Information Technologies (ESPRIT)). Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABI. EG) veröffentlicht. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Antragstellung berücksichtigt werden:
Das Forschungsvorhaben muß grenzüberschreitend durchgeführt werden, das heißt es müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Partner aus mindestens zwei Ländern der EU oder aus einem anderen Staat beteiligt sein; das geplante Forschungsvorhaben darf nur im vorwettbewerblichen Bereich durchgeführt werden und nicht einer unmittelbaren Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren dienen;
die EU gewährt in der Regel 50% der tatsächlich entstandenen oder nachgewiesenen Kosten. Es ist jedoch nach Vereinbarung mit der Europäischen Kommission möglich, aufgrund von Pauschalsummen abzurechnen;
verfügen Hochschulen und sonstige Einrichtungen nicht über ein analytisches Kostenwesen, so können sie 100% ihrer variablen Kosten und einen angemessenen Beitrag für Gemeinkosten abrechnen. Spezielle Unterstützungsmaßnahmen werden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt, die selbst keine eigenen Forschungskapazitäten aufzuweisen haben. Die Unternehmen können Auftragsforschung, gemeinsam mit Partnern aus EU-Mitgliedstaaten, in eigenem Namen durchführen. Die EU-Kommission hilft hier bei der Suche nach Forschungspartnern und bei der Ausarbeitung von Vorschlagsentwürfen.

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