öffentliche Aufträge
Ausschreibungsverfahren
Siehe Ausschreibung
oder freihändige Vergabe. Vergabe öffentlicher Aufträge ohne offenes Ausschreibungsverfahren (EU-weite Ausschreibung) oder nicht offenes Ausschreibungsverfahren (beschränkte Ausschreibung). Auch nach den EU-Richtlinien (RL) ist die F. im „Verhandlungsverfahren" möglich; z. B. nach der Jahrhundert-Hochwasserkatastrophe 2002 in Ostdeutschland. Gegensatz: Auftragsvergabe nach einer öffentlichen Ausschreibung.
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