grundsätzliche Änderung einer bisher gültigen Einteilung der Flächen von Gebietskörperschaften. In der Bundesrepublik Deutschland wurde eine solche Reform auf Gemeinde- und Kreisebene zu Beginn der 70er Jahre durchgeführt. Da Agglomerationsprozesse eine zunehmende Ausdehnung von Wirtschaftsgebieten mit sich brachten (Ballung), ergaben sich Spannungen zwischen politischen Gebietseinteilungen und Problemräumen. Zudem konnten viele (Zwerg-)Gemeinden dem Gesetzesauftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie dem Planungsauftrag des Baugesetzbuches nicht entsprechen. Diesem Mangel sollte mit der Gebietsreform abgeholfen werden, durch die auch eine bessere Entsprechung von Wirtschafts- und Planungsräumen angestrebt wurde. Im Zuge der Reform zwischen 1965 und 1975 wurde die Zahl der Gemeinden auf etwa ein Drittel, die Zahl der kreisfreien Städte von 140 auf 83, die der Landkreise von 425 auf 235 und die der Regierungsbezirke von 33 auf 25 reduziert . Auch nach dieser Periode wurden weitere Neuabgrenzungen durchgeführt. Eine zusätzliche Einteilung der Bundesländer in Planungsregionen hat diese Bemühungen ergänzt. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist die Neugliederung der Länder in der Bundesrepublik wieder in die Diskussion gelangt. Ziel dieser Massnahme wäre es, die Anzahl der Länder durch Zusammenlegungen zu verringern und gleichzeitig eine ausgewogenere Aufteilung des Gebietes der Bundesrepublik zu erreichen, sowohl was die Grösse als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Länder betrifft. Als Argumente dafür werden vor allem die möglicherweise effizienter zu gestaltende Verwaltung sowie der geringer werdende Bedarf an Massnahmen des Länderfinanzausgleichs gesehen. dass die vorliegenden Vorschläge bislang nicht in die Tat umgesetzt wurden, ist vor allem auf das Autonomiebestreben der kleineren Bundesländer zurückzuführen.
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