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gebrochene Abschreibung, gespaltene Abschreibung

Gebrochene Abschreibung ist die Aufteilung der Abschreibung in einen fixen und einen variablen Anteil, wobei der fixe Anteil Ausdruck des Zeitverschleißes, der variable Ausdruck des Gebrauchsverschleißes ist.

Beispiel:
Ein für den Tropeneinsatz vorgesehener Lkw ist in der Lage, 100 000 km zu fahren. Der Anschaffungspreis beträgt 200 000 DM, der Restwert wird mit Null angenommen. Unabhängig von der tatsächlichen Beanspruchung ist der Lkw nach 40 Monaten nicht mehr einsetzbar (Zeitverschleiß).Die durchschnittliche monatliche Fahrleistung liegt bei B = 4 000 km. Dann gilt für die monatliche Abschreibung (a):

(1) Gebrauchsverschleiß:

a = (abzuschreibender Betrag / Gesamtleistung) x Monatsleistung
a = (200.000 / 100.000) x4.000 = 8.000 (DM/Mon)



(2) Zeitverschleiß:

a = abzuschreibender Betrag / Nutzungszeit

a = 200.000 / 40 = 5.000 (DM/ Monat)

Die Berechnung zeigt, daß bei einer unter 2 500 km liegenden monatlichen Fahrleistung der Zeitverschleiß dominiert. Er ist dann alleinige Abschreibungsursache. Die kalkulatorische Abschreibung von 5 000 DM/Monat gehört zu den Fixkosten.

Liegt die monatliche Fahrleistung über 2 500 km, so dominiert der Gebrauchsverschleiß (Leistungsabschreibung).
Die kalkulatorische Abschreibung von a = 2 ? B gehört zu den variablen Kosten.

Hinweis:
Zur Vermeidung des geknickten Linienzuges A, B, C in vorstehender Abbildung interpretiert man die g. A. in der Weise, daß man für die Planbeschäftigung von (beispielsweise) Bp = 4 000 km pro Monat eine durchgehende Sollkostenlinie AC vorsieht. Sie stellt eine Näherungslösung bei überwiegendem Gebrauchsverschleiß dar, die stets dann akzeptabel erscheint, wenn die zu erwartenden Abweichungen zwischen Ist- und Planbeschäftigung gering sind.

ist der Ausdruck für die Kostenspaltung bei der Kostenart »Abschreibungen«. In den Fällen, wo die Wertminderung der Betriebsmittel sowohl auf Zeitverschleiß als auch auf Gebrauchsverschleiß zurückzuführen ist, wird die gebrochene Abschreibung als Näherungslösung für die Bestimmung des fixen und des variablen Kostenbestandteils herangezogen. Der Rechenvorgang ist wie folgt: 1. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des abzuschreibenden Bestriebsmittels. 2. Schätzung der Nutzungsdauer bei reinem Zeitverschleiß und Schätzung der Nutzungsdauer bei reinem Gebrauchsverschleiß. Bei der letzteren Nutzungsdauer, die in aller Regel kürzer sein wird als diejenige bei reinem Zeitverschleiß, sind Vorstellungen über den Gesamtvorrat an Leistungen und über die voraussichtlichen Leistungsentnahmen pro Periode erforderlich. 3. Errechnung der Abschreibungsbeträge bei reinem Zeit- und bei reinem Gebrauchsverschleiß, indem man den Wiederbeschaffungswert jeweils auf die beiden Nutzungsdauern verteilt. 4. Subtrahiert man nun von dem in der Regel höheren Abschreibungsbetrag für Gebrauchsverschleiß den in der Regel niederigeren Abschreibungsbetrag für Zeitverschleiß, also den fixen Anteil, so erhält man den proportionalen Anteil der kalkulatorischen Abschreibung. Ist der Abschreibungsbetrag für Gebrauchsverschleiß kleiner als derjenige für Zeitverschleiß, ist also die Nutzungsdauer bei Zeitverschleiß kleiner als diejenige bei Gebrauchsverschleiß, so werden keine proportionalen Anteile verrechnet. Die fixe kalkulatorische Abschreibung basiert dann allein auf dem Zeitverschleiß.

kalkulatorische Abschreibungen

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