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Gebrochene Preise (Odd prices)

Preisstellungen, die volle EUR-Beträge um einen relativ geringen Betrag unterschrei­ten (z.B. 0,98; 9,90 EUR). Aufgrund der „lo- garithmischen“ Preiswahrnehmung von Verbrauchern wird der Preisabstand zum runden Preis bei hohem Preisniveau meist deutlicher unterschritten als bei niedrigem Preisniveau. Ob die Taktik der gebrochenen Preise zu eigenständigen Wahrnehmungsef­fekten führt, ist allerdings umstritten. Es spricht vieles dafür, dass der Einfluß erst dann wirksam wird, wenn viele Anbieter längere Zeit mit einem bestimmten gebrochenen Preis operieren und sich deshalb eine Preisschwelle bei diesem Preis herausge­bildet hat.        

Gebrochene Preise unterscheiden sich absolut gesehen nur geringfügig von runden Preisen, werden jedoch vom Kunden (subjektiv) als bedeutend niedriger empfunden: Gebrochene Beträge wie 1,99 € oder 3,98 € erwecken den Eindruck, daß sie deutlich niedriger als die runden Beträge von 2,00 € oder 4,00 € sind. Dies kann für die Kaufentscheidung psychologisch ausschlaggebend sein.

Preisschwellen Gebühren vom Staat einseitig normierte Abgaben, die bei der Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Leistungen erhoben werden. Die Abgrenzung zu den Beiträgen besteht darin, dass die Gebühren für eine dem einzelnen Bürger unmittelbar zufliessende Staatsleistung festgesetzt wird. Dagegen stellen Beiträge ein Entgelt für die gruppenweise Zurverfügungstellung von Leistungen dar, bei denen bereits die potentielle Inanspruchnahme die Abgabepflicht bewirkt. Bei Gebühren wird hinsichtlich der Art der zugehörigen öffentlichen Leistung unterschieden zwischen: •     Verwaltungsgebühren, denen sich der Staatsbürger zumeist nicht entziehen kann (z.B. Gebühren für Amtshandlungen, Grundbuch-, Gerichtsgebühren) und die aufgrund ihres Zwangscharakters steuerähnliche Züge tragen, •     Benutzungsgebühren, die dem Benutzer einen Spielraum bei der Inanspruchnahme gewähren (z.B. Müllabfuhr, Wege-, Brük- kengebühren) und die damit einen preisähnlichen Charakter aufweisen. Gebühren stehen zwar in einem inneren Zusammenhang mit den Kosten der staatlichen Leistungserstellung, eine äquivalenzmässige Beziehung muss jedoch keineswegs vorliegen. Denn zum einen besteht die Schwierigkeit einer "richtigen" Kostenermittlung, und zum anderen kann die Gebührenfestsetzung aus Gründen der Verhaltens- und Nachfragelenkung sowie unter Verteilungsgesichtspunkten bewusst von den zugrunde liegenden Kosten abweichen. Die Einnahmen aus Gebühren haben vor allem im kommunalen Bereich Bedeutung. Hier beträgt der Anteil der Gebühren (und Beiträge) an den Gesamteinnahmen etwa 20%. Bei den Ländern und vor allem beim Bund spielt diese Einnahmeart eine sehr untergeordnete Rolle.        Literatur: Zeitei, G., Gebühren und Beiträge, in: Al- bers, W, u.a. (Hrsg.), HdWW, Bd. 3, Stuttgart u.a. 1981, S. 347 ff.

Gebrochene Preise unterscheiden sich absolut gesehen nur geringfügig von runden Preisen, werden jedoch vom Kunden (subjektiv) als bedeutend niedriger empfunden: Gebrochene Beträge wie 1,99 € oder 3,98 € erwecken den Eindruck, daß sie deutlich niedriger als die runden Beträge von 2,00 € oder 4,00 € sind. Dies kann für die Kaufentscheidung psychologisch ausschlaggebend sein.

sind Preise, die aus psychologischen Erwägungen nicht in vollen DM, sondern in einer geringfügig unterschiedlichen Kombination von DM und Pfennigen angegeben werden. Grund: subjektiv wird das objektiv geringfügige Unterschreiten einer Preisschwelle wesentlich größer empfunden, als es tatsächlich ist. Beispiel: DM 7,98 geht nach subjektiver Empfindung eher gegen DM 7,- als gegen DM 8,-.

(odd pricing): Eine Preispolitik, bei der als Preis eine meist unge­rade Zahl, die unterhalb einer bestimmten Preis­höhe liegt, festgelegt wird, weil die Annahme be­steht, dass der höhere Preis von den Konsumen­ten als einer anderen Preisgrößenordnung zure­chenbar angesehen wird (also statt EUR 8000.-ein Preis von EUR 7995.-).



gebrochener Preis



Insbesondere der Einzelhandel geht ganz allge­mein davon aus, dass die Konsumenten günstiger reagieren, wenn ungerade Preise unmittelbar un­ter einer runden Zahl festgesetzt werden. Empiri­sche Untersuchungen haben ergeben, dass Preiserhöhungen bis zu einem bestimmten Punkt ohne Wirkung auf die Verbraucherhaltung blie­ben. Die - Preis-Absatz-Funktion in der Abbil­dung illustriert den Fall, dass die Verbraucher günstiger reagieren, solange ein Preis unterhalb einer psychologischen Preisschwelle bleibt.

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