Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Geldvermögen

(Nettoposition) Summe aller in Geld bewerteten Forderungen minus der Summe aller in Geld bewerteten Verbindlichkeiten eines Wirtschaftssubjektes oder Sektors. Als Teil der Vermögensrechnung werden von der Deutschen Bundesbank die jeweiligen Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten der nichtfinanziellen (das sind private und öffentliche Haushalte sowie Unternehmen ohne Finanzierungsunternehmen) und der finanziellen Sektoren (Banken, Bausparkassen und Versicherungen) in tiefer Gliederung jährlich zum Ende des Jahres in der "Geldvermögens- und Verpflichtungsrechnung" ausgewiesen.

Diese Rechnung zeigt u.a., dass die privaten Haushalte Nettogläubiger (positive Nettoposition) sind und ihre Forderungen vor allem in Form von Spar- und Termineinlagen bei Banken, als Geldanlagen bei Versicherungen und in festverzinslichen Wertpapieren placiert haben. Unternehmen und öffentliche Haushalte sind dagegen Nettoschuldner: Den Hauptanteil ihrer Verbindlichkeiten stellen längerfristige Bankkredite dar. Die Veränderungen die diese Bestandsgrössen während eines Jahres erfahren, finden in der Finanzierungsrechnung ihren Niederschlag.

In Abweichung von der üblichen Terminologie verwendet die Deutsche Bundesbank folgende Bezeichnungen: Die Summe der Forderungen wird als "Geldvermögen", die Summe der Verbindlichkeiten als "Verpflichtungen und Aktienumlauf" und die Nettoposition als "Nettoforderungen bzw. Verpflichtungen" bezeichnet.

Damit ergeben sich die folgenden Berechnungsschemata :

übliche Terminologie:
Summe der Forderungen
— Summe der Verbindlichkeiten
= Geldvermögen (= Nettoposition)

Deutsche Bundesbank:
Geldvermögen
-    Verpflichtungen und Aktienumlauf
= Nettoforderungen (+) bzw. -Verpflichtungen (-)

Man beachte, dass der Begriff "Geldvermögen" in der üblichen Verwendung demnach einen anderen Inhalt hat als in der Terminologie der Deutschen Bundesbank.                                             

Unter Geldvermögen werden die Bestandteile des Vermögens verstanden, die als Bargeld gehalten werden oder als Geldanlage bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen sowie in Titeln des Geld- und Kapitalmarktes angelegt sind. Im Rechnungswesen wird eine andere Begriffsdefinition verwendet. Das Geldvermögen (GV) ermittelt sich hier wie folgt:

GV = LM + FO VB
mit: LM = Bestand an liquiden Mitteln
FO = Forderungen
VB = Verbindlichkeiten

(1) Summe aller um die Verbindlichkeiten bereinigten Forderungen eines Wirtschaftssubjekts oder einer Wirtschaftseinheit zu einem definierten Zeitpunkt.

(2) Die Deutsche Bundesbank definiert abweichend. Sie bezeichnet die Summe der unbereinigten Forderungen als Geldvermögen und subtrahiert von ihnen die Verpflichtungen sowie den Aktienumlauf der Wirtschaftseinheiten. Daraus ergibt sich die Position Nettoforderungen oder Nettoverbindlichkeiten.

Das Geldvermögen eines Wirtschaftssubjektes setzt sich zusammen aus dem Bestand seiner üquiden Mittel (Zahlungsmittelbestand), also seinem Kassenbestand und seinen Beständen an jederzeit verfügbaren Bank und Postscheckguthaben, zuzüglich seinem Bestand an sonstigen (kurz und längerfristigen) GeldForderungen, abzüglich des Bestandes seiner GeldVerbindlichkeiten. Die in einer Periode anfallenden Einend Auszahlungen sind diejenigen Strömungsgrößen, die den Zahlungsnuttelbestand verändern, während Einnahmen und Ausgaben einer Pe riode zu einer Veränderung des Geldvermögen führen.

Auch: Geldkapital, monetäres, Finanzvermögen. Vermögen (-swerte, -sanlagen) der volkswirtschaftlichen Nichtbankensektoren Privathaushalte, Unternehmen und Staat sowie des Auslands, das aus Geldanlagen bei den Banken (Bargeld, Einlagen, Bausparen), bei Versicherungen, in Wertpapieren und in anderen Forderungen - Kredite an andere volkswirtschaftliche Sektoren - besteht. Das Nettogeidvermögen ergibt sich, indem dem vorgenannten Geldvermögen die (Geld-) Verpflichtungen (-schulden) gegenübergestellt werden. Die Bundesbank veröffentlicht die Zahlen des Geldvermögens und der Geldvermögensbildung in ihren Monatsberichten als gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung; ähnl. das Statistische Bundesamt.

Siehe auch: Geldkapital

Ggs.: Sach-, Realvermögen, -kapital.

Vorhergehender Fachbegriff: Geldverfassung | Nächster Fachbegriff: Geldvermögen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Zielbeziehung | Auswertungsobjektivität | Dauereinkommenshypothese

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon