(Nettoposition) Summe aller in Geld bewerteten Forderungen minus der Summe aller in Geld bewerteten Verbindlichkeiten eines Wirtschaftssubjektes oder Sektors. Als Teil der Vermögensrechnung werden von der Deutschen Bundesbank die jeweiligen Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten der nichtfinanziellen (das sind private und öffentliche Haushalte sowie Unternehmen ohne Finanzierungsunternehmen) und der finanziellen Sektoren (Banken, Bausparkassen und Versicherungen) in tiefer Gliederung jährlich zum Ende des Jahres in der "Geldvermögens- und Verpflichtungsrechnung" ausgewiesen.
Diese Rechnung zeigt u.a., dass die privaten Haushalte Nettogläubiger (positive Nettoposition) sind und ihre Forderungen vor allem in Form von Spar- und Termineinlagen bei Banken, als Geldanlagen bei Versicherungen und in festverzinslichen Wertpapieren placiert haben. Unternehmen und öffentliche Haushalte sind dagegen Nettoschuldner: Den Hauptanteil ihrer Verbindlichkeiten stellen längerfristige Bankkredite dar. Die Veränderungen die diese Bestandsgrössen während eines Jahres erfahren, finden in der Finanzierungsrechnung ihren Niederschlag.
In Abweichung von der üblichen Terminologie verwendet die Deutsche Bundesbank folgende Bezeichnungen: Die Summe der Forderungen wird als "Geldvermögen", die Summe der Verbindlichkeiten als "Verpflichtungen und Aktienumlauf" und die Nettoposition als "Nettoforderungen bzw. Verpflichtungen" bezeichnet.
Damit ergeben sich die folgenden Berechnungsschemata :
übliche Terminologie:
Summe der Forderungen
— Summe der Verbindlichkeiten
= Geldvermögen (= Nettoposition)
Deutsche Bundesbank:
Geldvermögen
- Verpflichtungen und Aktienumlauf
= Nettoforderungen (+) bzw. -Verpflichtungen (-)
Man beachte, dass der Begriff "Geldvermögen" in der üblichen Verwendung demnach einen anderen Inhalt hat als in der Terminologie der Deutschen Bundesbank.
Unter Geldvermögen werden die Bestandteile des Vermögens verstanden, die als Bargeld gehalten werden oder als Geldanlage bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen sowie in Titeln des Geld- und Kapitalmarktes angelegt sind. Im Rechnungswesen wird eine andere Begriffsdefinition verwendet. Das Geldvermögen (GV) ermittelt sich hier wie folgt:
GV = LM + FO VB
mit: LM = Bestand an liquiden Mitteln
FO = Forderungen
VB = Verbindlichkeiten
(1) Summe aller um die Verbindlichkeiten bereinigten Forderungen eines Wirtschaftssubjekts oder einer Wirtschaftseinheit zu einem definierten Zeitpunkt.
(2) Die Deutsche Bundesbank definiert abweichend. Sie bezeichnet die Summe der unbereinigten Forderungen als Geldvermögen und subtrahiert von ihnen die Verpflichtungen sowie den Aktienumlauf der Wirtschaftseinheiten. Daraus ergibt sich die Position Nettoforderungen oder Nettoverbindlichkeiten.
Das Geldvermögen eines Wirtschaftssubjektes setzt sich zusammen aus dem Bestand seiner üquiden Mittel (Zahlungsmittelbestand), also seinem Kassenbestand und seinen Beständen an jederzeit verfügbaren Bank und Postscheckguthaben, zuzüglich seinem Bestand an sonstigen (kurz und längerfristigen) GeldForderungen, abzüglich des Bestandes seiner GeldVerbindlichkeiten. Die in einer Periode anfallenden Einend Auszahlungen sind diejenigen Strömungsgrößen, die den Zahlungsnuttelbestand verändern, während Einnahmen und Ausgaben einer Pe riode zu einer Veränderung des Geldvermögen führen.
Auch: Geldkapital, monetäres, Finanzvermögen. Vermögen (-swerte, -sanlagen) der volkswirtschaftlichen Nichtbankensektoren Privathaushalte, Unternehmen und Staat sowie des Auslands, das aus Geldanlagen bei den Banken (Bargeld, Einlagen, Bausparen), bei Versicherungen, in Wertpapieren und in anderen Forderungen - Kredite an andere volkswirtschaftliche Sektoren - besteht. Das Nettogeidvermögen ergibt sich, indem dem vorgenannten Geldvermögen die (Geld-) Verpflichtungen (-schulden) gegenübergestellt werden. Die Bundesbank veröffentlicht die Zahlen des Geldvermögens und der Geldvermögensbildung in ihren Monatsberichten als gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung; ähnl. das Statistische Bundesamt.
Siehe auch: Geldkapital
Ggs.: Sach-, Realvermögen, -kapital.
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