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Gesundheitsberichterstattung

Die Forderung nach einer besseren Datenlage im Gesundheitswesen und die Zusammenführung verfügbarer und neuer Daten in einem systematischen Berichtswesen hat die Gesundheitsberichterstattung zu einem zentralen Thema der Gesundheitspolitik werden lassen. Soll eine am Stand der medizinischen Wissenschaft orientierte bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen sichergestellt werden, bedarf es im Sinne einer höheren Rationalität der dazu anstehenden Entscheidungen einer Vielzahl von Informationen. Diesem Anliegen versuchte der Gesetzgeber durch das  Gesundheits- Reformgesetz (GRG) dadurch Rechnung zu tragen, dass der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen und deren Sachverständigenrat in § 141 Abs. 1 SGB V der Auftrag erteilt wurde, medizinische und ökonomische Orientierungsdaten zu entwickeln. Dazu werden zunächst Daten und Analysen für das gesamte Spektrum der Krankenversorgung und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung benötigt. Der hierbei auftretende Informationsbedarf soll mit dem Aufbau einer Gesundheitsberichterstattung systematisch befriedigt werden. Die bisher übliche Praxis, wonach einzelne Daten für den Informationsbedarf einzelner Institutionen in unterschiedlicher Form erhoben wurden, soll durch eine einheitliche Systematik ersetzt werden. Als Ausgangspunkt gilt der Aufbau eines funktionalen Gesundheitsberichtes auf Landes- und/ oder Bundesebene, der regelmässig Auskunft über den Gesundheitszustand der Bevölkerung gibt, ihn bewertet und über den erforderlichen Mitteleinsatz berichtet. Die Kenntnis der ökonomischen und medizinischen Konsequenzen der demographischen Herausforderung, der zunehmenden Angebotsdichte und der Morbiditäts- und Mortalitätsmuster ist eine Voraussetzung für jede Art von ordnungspolitischer Neuorientierung und Weiterentwicklung im Gesundheitswesen. Statistische Informationen stellen hierzu eine wichtige infrastrukturelle Grundlage dar. Mit Hilfe von sektorspezifischen und -übergreifenden Gesundheitsindikatoren lässt sich die gesundheitspolitische Auseinandersetzung versachlichen, da ein verbessertes Berichtswesen nicht nur ein diagnostisches Hilfsmittel und eine gesundheitspolitische Entscheidungshilfe, sondern auch ein Instrument zur Beurteilung von Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung sein kann. Neben der Informationsfunktion hat die Gesundheitsberichterstattung auch eine Kon- troll- und eine Prognosefunktion zu erfüllen. Ausgangspunkt ist die Entwicklung und Darstellung relevanter Themenbereiche, die von allgemeinem Interesse, für mehrere Nutzer relevant und zugleich für die Volkswirtschaft so bedeutend sind, dass regelmässig über sie mittels Gesundheitsindikatoren berichtet wird. Neben Ansätzen auf lokaler Ebene gibt es bereits einige Landesgesundheitsberichte. In ersten Vorarbeiten für eine bundesweite Gesundheitsberichterstattung sind die Themenbereiche Soziodemographie, Gesundheitszustand der Bevölkerung, Ressourcen des Gesundheitswesens, Inanspruchnahme von Leistungen sowie Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens aufgegriffen worden.        Literatur: Forschungsgruppe Gesundheitsberichterstattung, Endbericht zum Aufbau einer Gesundheitsberichterstattung. Bestandsaufnahme und Konzeptvorschlag, 3 Bde., Sankt Augustin 1990. Borgers, D./Schräder, W.F./Laaser, U. (Hrsg.), Landesgesundheitsbericht Nordrhein-Westfalen, Bielefeld 1988. Thiele, W./Trojan, A. (Hrsg.), Lokale Gesundheitsberichterstattung, Sankt Augustin 1990.

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