Konkursverfahren
ist das Zusammentreten der Gläubiger beim Konkurs eines Unternehmens. Sie ernennt den Konkursverwalter, bestellt einen Gläubigerausschuß, genehmigt die Geschäfte des Konkursverwalters und nimmt die Schlußrechnung entgegen. Die Beschlußfassung erfolgt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen, wobei die Stimmen nach der Höhe der Forderungsbeiträge berechnet werden. Geregelt in der KO(§§93ffKO).
Vorhergehender Fachbegriff: Gläubigerschutz | Nächster Fachbegriff: Gläubigerversammlung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|