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Gratifikation

Gratifikation sind Sondervergütungen mit Ent geltcharakter, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus bestimm ten Anlässen zusätzüch zu dem regu lären Entgelt zahlt (s. BAG vom4. 6. 80, AP 13 zu § 4 TVG übertarifl. Lohn). Entsprechend der Art des An lasses zählen hierzu Weihnachts, Ar beitnehmer oder Firmenjubiläums gratifikationen, Urlaubs, Heirats und Geburtstagsgeld sowie das 13. Monatsgehalt. Gratifikation sind zum über wiegenden Teil durch Betriebsverein barung oder Tarifvertrag festgelegt und nur noch in geringem Umfang freiwillige Sozialleistungen. Im Rahmen der Personalpolitik dienen Gratifikation der besonderen Leistungsanerken nung der Mitarbeiterschaft insgesamt l (z. B. Gratifikation bei Firmenjubiläen) wie auch der individuellen Auszeichnungeinzelner Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmerjubiläen). Ferner könnenGratifikation bei der Werbung neuer Mitarbeiter besondere Anziehungskraft ausüben, weil sie als scheinbarer Extraverdienst (z. B. 13., 14. Gehalt) u. U. positiver bewertet werden als die gleiehe, auf 12 Monate verteilte Entgeltsumme.

In der Wirtschaftssoziologie: Belohnung

betriebliche Sozialleistungspolitik

Der durch den Vorgang des sozia­len Handelns aufgrund einer bestehenden Bedürfnisdisposition erreichte Grad der Bedürf­nisbefriedigung.

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