Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

betriebliche Sozialleistungspolitik

umfasst als Instrument der Personalpolitik die Gewährung sog. freiwilliger Sozialleistungen; bei gesetzlich oder tarifvertraglich fixierten Leistungen ist kein betrieblicher Dispositionsraum vorhanden. Trotz der formalen Freiwilligkeit der Gewährung kann der Betrieb die Sozialleistungen nicht kurzfristig ändern, insb. kürzen oder umverteilen, ohne auf den Widerstand der Mitarbeiter zu stossen. Vor allem ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen zu beachten. Zu den Zielen betrieblicher Sozialleistungspolitik zählen: •   Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter durch über gesetzliche Vorschriften hinausgehende Massnahmen des Arbeitsschutzes und Unfallschutzes sowie Unterhaltung betrieblicher Sozialeinrichtungen, wie Werksarzt, Kantine, Arbeitskleidung, Weiterbildung und Sozialdienste; •   Steigerung der Leistungswilligkeit durch betriebliche Gratifikationen (insb., wenn sie proportional zum Arbeitseinkommen gewährt werden), •   Erhöhung der betrieblichen Loyalität der Belegschaft, •   Integration und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen (z.B. durch betriebliche Veranstaltungen, Betriebssportvereine, Treueprämien und betriebliche Pensionszusagen), •   Imageverbesserung des Unternehmens auf dem Absatz- und insb. Arbeitsmarkt zur Erhöhung der Chancen der Akquisition neuer Mitarbeiter, •   Realisierung von Steuervergünstigungen und Finanzierungseffekten (Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung). Um die Zielerreichung der betrieblichen Sozialpolitik zu verbessern, werden seit Beginn der 70er Jahre von einigen Grossunternehmen im Rahmen von Sozialbilanzen Sozialberichte aufgestellt, die den tatsächlichen und potentiellen Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit das finanzielle Ausmass freiwilliger betrieblicher Leistungen verdeutlichen sollen. Da die Mitarbeiterpräferenzen hinsichtlich der Sozialleistungen sehr unterschiedlich sein können, werden neuerdings sog. "Cafeteria plans" vorgeschlagen. Das Unternehmen unterbreitet den Mitarbeitern einen Soziallei- stungskatalog und stellt eine Gesamtsumme für mögliche Leistungen zur Verfügung. Die Mitarbeiter wählen dann innerhalb dieses Kontingents die ihnen am meisten zusagenden Leistungen aus.         Literatur: Reichwein, R., Funktionswandlungen der betrieblichen Sozialpolitik, Köln, Opladen 1965. Hemmer, E., Freiwillige Sozialleistungen der Betriebe, Köln 1983. Uhle, C., Betriebliche Sozialleistungen, Köln 1987.    

Vorhergehender Fachbegriff: Betriebliche Sozialleistungen | Nächster Fachbegriff: Betriebliche Sozialpolitik



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Expanded Programme of Technical Assistance | Association of Coffee Producing Countries | Jahrhundertvertrag

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon