Grenzumsatz
durch die Variation der Absatzmenge (Absatz) um eine Einheit bewirkte Erlöszu- oder -abnahme.
ist der Erlös für die letze am Markt veräußerte Leistungseinheit. Mathematisch ausgedrückt das Differential aus einer (infinitesimal kleinen) Erlösänderung und der entsprechenden (infinitesimal kleinen) Absatzveränderung. Der Grenzerlös bestimmt daher entscheidend das Gewinnmaximum innerhalb der Grenzplankostenkalkulation.
Der Grenzerlös bezeichnet die Zunahme (Abnahme) des Gesamterlöses, den eine zusätzlich abgesetzte Produkteinheit verursacht. Die Grenzerlöse werden durch die erste Ableitung der Gesamterlösfunktion bestimmt. Geometrisch wird die Grenzerlös-kurve aus der Gesamterlöskurve durch die Tangentenlösung ermittelt.
ist der Erlöszuwachs, der einem Verkäufer durch den zusätzlichen Verkauf einer weiteren Produkteinheit zufließt.
Grenzumsatz
(Grenzerlösfunktion): Der Gesamterlös eines Wirtschaftsunternehmens ergibt sich als Produkt des Verkaufspreises p seiner Erzeugnisse und der Absatzmenge x, wobei x über die Nachfragefunktion von p abhängt, also E = px = f(x)x. Eine Preisänderung von pi zu p2 bewirkt je nach Art der Nachfragefunktion eine Änderung der Absatzmenge von x1 zu x2, wobei im Normalfall, für den allerdings auch einige Ausnahmen gelten, - Nachfrageeffekte, eine Preissteigerung eine Verminderung und eine Preissenkung eine Erhöhung der Absatzmenge bewirkt. Dabei wird als Grenzerlös E\'(x) die Änderung des Gesamterlöses E um eine infinitesimale Einheit bezeichnet. Mathematisch ausgedrückt ist die Grenzerlösfunktion die
1. Ableitung der Erlösgleichung:
Durch sie wird die funktionale Abhängigkeit von - Absatzmenge und Grenzerlös angegeben. In analoger Weise ergibt sich die Grenzkostenfunktion als
1. Ableitung der Gesamtkostenfunktion.
Siehe Nachfrageelastizität
Vorhergehender Fachbegriff: Grenzergebnis | Nächster Fachbegriff: Grenzerlös
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|