Haben (Ggs. Soll) 1. In der Buchführung: Bezeichnung für die rechte Seite eines Kontos. 2. Bei einem Bankkonto: Das Konto weist ein Guthaben auf, auf das Habenzinsen vergütet werden.
(engl. credits) Haben ist die Bezeichnung für die rechte Seite eines Kontos der Buchführung, die sog. Habenseite. Buchungen auf der rechten Seite eines Kontos werden als Habenbuchungen bezeichnet, unabhängig davon, welche materiellen Folgen sie haben: Auf einem aktiven Bestandskonto, z. B. Kasse, führt eine Habenbuchung zur Abnahme des buchmäßigen Bestandes, auf einem Schuldenkonto führt eine Habenbuchung zur Erhöhung der verzeichneten Schulden. Der Ursprung für die Bezeichnung der Kontoseiten mit Soll und Haben geht (nach Haben Linhardt) auf das Forderungskonto zurück. Es stand in der einfachen Buchführung im Mittelpunkt des Interesses. Wenn dort auf der linken Seite Beträge stehen, die Kunden noch zahlen >sollen>, stehen ihnen auf der rechten Seite Beträge gegenüber, die sie bezahlt . Diese Bezeichnungen für Seiten des Forderungskontos wurden später für alle Konten der Buchführung übernommen. Von der Soll und Habenseite auf Konten im Buchführungssystem zu unterscheiden sind Aktiv und Passivseite (Aktiva, Passiva) der Bilanz. Während das Schlussbilanzkonto als Abschluss der Buchführungsarbeiten mit Soll und Haben überschrieben ist, entsteht die (Schluss )Bilanz mit Aktiv und Passivseite i.d.R. als Inventurergebnis (Inventur).
Buchhalterische Bezeichnung für die rechte Seite eines Kontos. Früher wurde auf dem Personenkonto auf der linken Seite eingetragen, was Kunden zahlen sollten und auf der rechten, was sie gezahlt haben. Die Buchung auf der rechten Seite eines von einer Bank für einen Kunden geführten Kontos wird in Anlehnung an die buchhalterische Bezeichnung auch als Guthaben bezeichnet.
ist die rechte Seite eines Kontos. Bei Aktiv-Konten (Konten für die laufende Buchführung von Aktiva) werden auf ihr die Vermögensabnahme und evtl. die Werte der Abschreibung
Haben ist der Saldo eines Kontos, bei dem das Guthaben höher ist als die Verbindlichkeiten.(Schulden).
Buchhaltung, Konten der
Rechte Bankkontoseite. Auf ihr werden Gutschriften auf Kundenkonten verbucht. Gegenbuchung: Sollbuchung. Ggs.: Soll.
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