(auch Budgetgliederung)
Verschiedene Gliederungen, in denen der Haushaltsplan vorgelegt wird, sollen dazu beitragen, das Budget in Bezug auf die Haushaltsfunktionen transparent zu machen. Mit Ausnahme der finanzpolitischen Funktion, deren Erfüllung prinzipiell unabhängig von der formalen Präsentation des Etats ist, entspricht jeder Funktion eine besondere Gliederungssystematik. Nach dem institutionellen bzw. Ministerial- oder Ressortprinzip (Ministerialplan) (§§30 HGrGm, 13 BHO) wird das Budget nach Einzelplänen gegliedert. Diese Einzelpläne, die für jede oberste Bundes-und Landesbehörde eingerichtet und nach ihnen benannt werden (z. B. Einzelplan 09 Bundesminister für Wirtschaft), unterteilen sich weiter in Kapitel (zusammenhängende Verwaltungsbereiche) und Titel (die einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen). Da diese Gliederung klar die finanzielle und politische Verantwortung der mittelbewirtschaftenden Seite ausweist (Transparenz der Institutionen), dient sie der Erfüllung der Kontrollfunktionen, insbesondere der administrativen Kontrolle. Um der volkswirtschaftlichen Lenkungsfunktion Genüge zu tun, werden sämtliche Titel aller Einnahmepläne durch den Gruppierungsplan nach volkswirtschaftlichen Ausgabe- und Einnahmearten entsprechend bezeichnet und in der Gruppierungsübersicht (§§11 HGrG, 14 BHO) zusammengefasst. Neben der Titelkennzeichnung durch den Gruppierungsplan wird jedem Ansatz eine Funktionsziffer gemäß dem Funktionenplan (Katalog staatlicher Aufgaben) beigegeben. Die so gegliederten Ausgabetitel werden aus den institutionellen Einzelplänen herausgezogen und in der Funktionenübersicht (§§11 HGrG, 14 BHO) zusammengefasst, aus der zu ersehen ist, wie viel Mittel für welche Staatsaufgaben (Funktionen) ausgegeben werden (sollen). Diese Systematisierung dient der politischen (Programm-)Funktion.
verschiedene Gliederungen, in denen der Haushaltsplan vorgelegt wird, sollen dazu beitragen, das Budget in Bezug auf die Haushaltsfunktionen transparent zu machen. Mit Ausnahme der finanzpolitischen Funktion, deren Erfüllung prinzipiell unabhängig von der formalen Präsentation des Etats ist, entspricht jeder Funktion eine besondere Gliederungssystematik. Nach dem institutionellen bzw. Ministerial- oder Ressortprinzip (Ministerialplan) (§§30 HGrGm, 13 BHO) wird das Budget nach Einzelplänen gegliedert. Diese Einzelpläne, die für jede oberste Bundes-und Landesbehörde eingerichtet und nach ihnen benannt werden (z. B. Einzelplan 09 Bundesminister für Wirtschaft), unterteilen sich weiter in Kapitel (zusammenhängende Verwaltungsbereiche) und Titel (die einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen). Da diese Gliederung klar die finanzielle und politische Verantwortung der mittelbewirtschaftenden Seite ausweist (Transparenz der Institutionen), dient sie der Erfüllung der Kontrollfunktionen, insbesondere der administrativen Kontrolle. Um der volkswirtschaftlichen Lenkungsfunktion Genüge zu tun, werden sämtliche Titel aller Einnahmepläne durch den Gruppierungsplan nach volkswirtschaftlichen Ausgabe- und Einnahmearten entsprechend bezeichnet und in der Gruppierungsübersicht (§§ 11 HGrG, 14 BHO) zusammengefasst. Neben der Titelkennzeichnung durch den Gruppierungsplan wird jedem Ansatz eine Funktionsziffer gemäß dem Funktionenplan (Katalog staatlicher Aufgaben) beigegeben. Die so gegliederten Ausgabetitel werden aus den institutionellen Einzelplänen herausgezogen und in der Funktionenübersicht (§§11 HGrG, 14 BHO) zusammengefasst, aus der zu ersehen ist, wie viel Mittel für welche Staatsaufgaben (Funktionen) ausgegeben werden (sollen). Diese Systematisierung dient der politischen (Programm-)Funktion.
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