Teilproblem der Gemeinkostenplanung, das vor allem in stark mechanisierten und differenzierten Fertigungsprozessen bedeutsam ist. Viele Kosten für Hilfsstoffe (Härtemittel, Formhilfsstoffe, Kühlbleche, Formstützen usw.) lassen sich i.d.R. nicht je Kalkulationseinheit, sondern nur je Einheit der Bezugsgröße vorgeben. Genau wie die als Gemeinkosten verrechneten Hilfsmaterialkosten werden sie in voller Höhe als proportional angesehen (vgl. proportionale Kosten). Betriebsstoffkosten dagegen, die durch die Produktion in den einzelnen Kostenstellen anfallen, dienen zum Teil der Betriebsbereitschaft und enthalten damit auch fixe Bestandteile, wenngleich die proportionalen Kosten meist überwiegen. Schmieröl und Fettkosten z.B., die vor allem in der spanabhebenden Industrie ins Gewicht fallen, können durch Spezialanalysen pro Schmier- oder Ölvorgang zum Planbeschäftigungsgrad (Planbeschäftigung) exakt ermittelt und proportional geplant werden. Dasselbe gilt für Kraftstoffkosten. Kosten für Reinigungsstoffe und geringwertige Reinigungsgeräte müssen zeitlich abgegrenzt werden, entsprechend der planmäßig zu erwartenden Nutzungsdauer. Dabei sind Reinigungsstoffkosten für den Raum und für Anlagegegenstände zum Teil als fixe Kosten vorzugeben, während sich Reinigungsstoffe für Arbeitskräfte i.d.R. proportional zur Bezugsgröße verhalten. Entsprechendes gilt z.B. für Arbeitschutzkleidung, die ebenfalls zu den Betriebsstoffen zu zählen ist.
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